AssCompact suche
Home
Assekuranz
3. Juli 2023
Hinweisgeberschutzgesetz für Beratung nutzen

2 / 2

Hinweisgeberschutzgesetz für Beratung nutzen

Können Sie uns zwei konkrete Schadenbeispiele nennen, bei denen der Schutz zum Tragen kommt?

Zum Beispiel wenn unser Kunde einen Hinweis erhält, dass ein Mitarbeiter Bestechungsgelder eines Geschäftspartners annimmt, um diesen bei der Ausschreibung zu bevorzugen. Ein weiteres Beispiel ist der Bericht eines Investigativjournalisten, dass Geschäftsgelder von einem Geschäftsführer unterschlagen werden, der sich Gelder vom Firmenkonto auf sein Privatkonto transferiert haben soll. Wie erwähnt greift die Versicherung somit auch bei Verdacht, Behauptung und unmittelbarer Gefahr.

Es gibt auch Unterstützung bei der Implementierung mithilfe eines LegalTechs. Wie sieht das aus?

Wir haben eine Partnerschaft mit LegalTegrity. Das Unternehmen stellt unseren Kunden ein sicheres Meldesystem zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine Serviceleistung, die optional zur Versicherung dazugekauft werden kann.

Erwarten Sie, dass dies ein Verkaufsschlager wird? Und sind Versicherungsmakler für dieses Thema sensibilisiert?

Wir verzeichnen jetzt schon ein großes Interesse seitens der Makler und Vermittler. Für Makler ist das Produkt jetzt schon ein Türöffner, um auf neue Risiken hinzuweisen und mit Versicherungsnehmern ins Gespräch zu kommen. Dieses Produkt stellt unsere Innovationskraft bei Hiscox unter Beweis: Wir bieten weltweit das einzige Produkt mit den entsprechenden Auslösern und Dienstleistungen an und sehen es als einen echten Problemlöser, da viele Unternehmen nicht über die entsprechenden internen Ressourcen und das notwendige Know-how verfügen. Dementsprechend gibt es hier ein großes Absatzpotenzial. Neue Produkte sind jedoch immer erklärungsbedürftig, weshalb wir die Versicherungsmakler aktuell über Webinare und Schulungen intensiv über das Produkt informieren.

Bild: © Hiscox

Seite 1 Hinweisgeberschutzgesetz für Beratung nutzen

Seite 2 Können Sie uns zwei konkrete Schadenbeispiele nennen, bei denen der Schutz zum Tragen kommt?

 
Ein Interview mit
Matthias Haamann