In einer Entscheidung am Donnerstag hat das Hessische Landesarbeitsgericht festgestellt, dass die Neue Assekuranz Gewerkschaft e.V. (NAG) keine tariffähige Gewerkschaft ist. Die Organisation sei derzeit nicht mächtig genug, Tarifforderungen im Versicherungsgewerbe durchzusetzen. Da die NAG noch keine Tarifverträge abgeschlossen hat und ihre Mitgliederzahl in dem Verfahren nicht konkret mitteilte, sah sich das Gericht außerstande, eine positive Prognose zur Durchsetzungsfähigkeit der NAG bei Tarifforderungen anzustellen. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Die NAG kann deswegen jedoch Nichtzulassungsbeschwerde bei dem Bundesarbeitsgericht einlegen.Die Entscheidung wurde auf Antrag der Gewerkschaft ver.di in einem Verfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit einer Vereinigung von Arbeitnehmern nach § 97 ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz) getroffen.
Die NAG wurde Ende 2010 als Spezialgewerkschaft für die Versicherungsbranche gegründet. Man sah viele Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Gewerkschaft ver.di nicht vertreten. Zudem bemängelte man, dass nur wenige Personen in der Branche gewerkschaftlich organisiert sei. Diesen Personenkreis wollte man für sich gewinnen. Zuletzt hatte die Neue Assekuranz Gewerkschaft 5% mehr Geld und eine Ausweitung der Arbeitsplatzsicherheit für die Beschäftigten gefordert. Unterdessen laufen bereits die Verhandlungen von ver.di mit dem Arbeitgeberverband der Versicherer. ver.di. fordert ein Gehaltsplus von 5,5%. Ein erstes Sondierungsgespräch endete Ende März ohne Ergebnis. ver.di hat die Arbeitgeber aufgefordert, in der zweiten Runde am 28.04.2015 ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. (bh)
Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 09.04.2015, Az.: 9 TaBV 225/14
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können