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3. März 2025
Hausverkauf: Statik-Veränderungen müssen Käufer offengelegt werden
Hausverkauf: Statik-Veränderungen müssen Käufer offenlegt werden

Hausverkauf: Statik-Veränderungen müssen Käufer offengelegt werden

Ein verborgenes Risiko mit schwerwiegenden Folgen: Wer eine Immobilie kauft, vertraut darauf, dass die Statik sicher ist. Doch was, wenn tragende Wände entfernt und nur provisorisch ersetzt wurden – ohne Hinweis des Verkäufers? Ein aktuelles Urteil gibt Antworten.

Wenn in einem Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträgerkonstruktion ersetzt werden, muss der Verkäufer den Käufer darüber informieren – auch ohne Nachfrage. Verschweigt er diesen Eingriff in die Statik, gilt das als arglistige Täuschung und kann zur Annullierung des Kaufvertrags führen. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) und gab der Klage eines Ehepaars aus Pirmasens auf Rückabwicklung des Immobilienkaufs statt.

Das Ehepaar erfuhr beim Kauf nicht, dass die Vorbesitzer ihr Wohnzimmer vergrößert und dabei tragende Wände im ersten Obergeschoss von einer ausländischen Firma entfernen ließen. Die Decke wurde nur provisorisch durch Eisenträger gestützt und später verblendet. Ein statischer Nachweis fehlte. Als die neuen Eigentümer Umbauten planten, entdeckte ein Statiker die unzulässige Konstruktion. Sie fochten den Kaufvertrag an – mit Erfolg.

Das OLG gab den Käufern Recht und verpflichtete die Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Immobilie. Diese hätten ungefragt über den Eingriff in die Statik, das Fehlen eines Nachweises und die unbekannte ausländische Firma informieren müssen. Dies galt auch, wenn sie selbst an die Tragfähigkeit glaubten oder die Käufer das Haus mit einer Bausachverständigen besichtigt hatten. Da die Statik für Sicherheit und Stabilität entscheidend ist, müssen solche Änderungen stets offengelegt werden.

Pfälzisches OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.09.2024 – Az. 7 U 45/23