Ein Artikel von Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe
Die BU-Versicherung ist keine Pflichtversicherung. Und trotzdem ist sie eine, wenn auch in einem anderen Sinn: Denn ist es im Vertrieb nicht die Pflicht, im Gespräch die Kunden auf die extrem hohen Risiken hinzuweisen, auf eine BU-Versicherung zu verzichten? Sind insbesondere den handwerklich und körperlich tätigen Kunden die speziellen Risiken ihrer Berufe wirklich bewusst? Wissen sie, wie hoch im Falle einer BU ihre finanziellen Einbußen sind, und das oft bis zum Ruhestand? Wer sich auf den Staat mit der Aussage verlässt: „Der wird mir schon helfen“, begibt sich auf dünnes Eis und geht ein fatales Risiko ein, denn es kann schnell gehen: Ein schwerer Arbeits- oder Verkehrsunfall, eine Kniearthrose, ein Bandscheibenvorfall, ein Herzinfarkt oder Schlaganfall: Viele gesundheitliche Einschränkungen sind so schwerwiegend, dass der gelernte Beruf, insbesondere ein körperlicher, nicht mehr ausgeübt werden kann.
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus
Die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde mit Wirkung zum 01.01.2001 abgeschafft und durch die Rente wegen Erwerbsminderung ersetzt. Die Leistung richtet sich nach dem zeitlichen Umfang, in dem der Betroffene noch erwerbstätig sein kann. Der Beruf und die Ausbildung spielen keine Rolle mehr, das heißt, es wird auf eine Ersatztätigkeit verwiesen. Wer noch sechs Stunden und mehr arbeiten kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente. Die halbe Erwerbsminderungsrente – also unter sechs Stunden bis maximal drei Stunden Arbeitsfähigkeit – entspricht ca. 15% des letzten Bruttoeinkommens. Wer nur noch unter drei Stunden arbeitsfähig ist, dem steht die volle Erwerbsminderungsrente zu, das sind 30% des letzten Bruttoeinkommens (Hinweis: nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Um überhaupt einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss man mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenkasse versichert sein und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens für drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Berufseinsteiger und Auszubildende haben daher gar keinen Anspruch, da ihnen die nötigen fünf Berufsjahre fehlen. Etwa jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung abgelehnt – die Hürden sind hoch.
Risiko Berufsunfähigkeit kann nur privat abgesichert werden
Berufsunfähig ist, wer seinem zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersbedingten Kräfteverfalls nicht mehr nachgehen kann. Insbesondere für handwerkliche und körperlich arbeitende Personen ist also die private Absicherung auf ihren Beruf wichtig, damit sie nicht irgendeine andere Tätigkeit ausüben müssen. Die gesetzliche Absicherung kann dies jedenfalls nicht leisten.
Aus diesem Grunde gibt es die Deutsche Handwerker BU des Münchener Verein. Sie ist – wie der Name schon sagt – gerade für Handwerker sehr interessant, bietet aber auch insgesamt für körperlich Tätige die richtige Lösung.
Denn neben Handwerkern glänzen viele weitere körperliche Berufe mit einem ausgezeichneten Beitrag, so unter anderem Apothekenhelfer, Zahnarzthelfer, Ergotherapeut, Medizintechniker, Hebamme, Erzieher, Florist, Grafiker, Raumgestalter, Service-Berater, Software-Techniker, Kundendienstberater, Fotograf, Buchhändler, Musiklehrer und Lebensmitteltechniker. Eine 30-jährige Hebamme zahlt zum Beispiel für 1.000 Euro monatliche BU-Rente bis Endalter 67 einen Beitrag von 56,60 Euro.
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