Eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) hat zur Folge, dass Anhänger-Haftpflichtversicherungen zukünftig deutlich seltener leisten müssen. Die Neuregelung tritt am 17.07.2020 in Kraft und stellt die Regulierungspraxis wieder her, die bis zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs 2010 gültig war. Bis dahin war bei Unfällen, die mit einem Kfz-Gespann verursacht wurden, grundsätzlich der Führer des Zugfahrzeugs in der Haftung. Das wird nun auch zukünftig wieder der Fall sein.
Haftungsteilung endet nach zehn Jahren
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahre 2010 wurde die Haftung bei derartigen Unfällen zwischen dem Anhänger und dem Zugfahrzeug hälftig geteilt. Das hatte jedoch dazu geführt, dass die Versicherungsprämien für Anhänger massiv gestiegen waren, während die Kosten für die Versicherung der Zugmaschinen nicht bzw. kaum zurückgingen. Die Folge war eine massive finanzielle Belastung für Transportunternehmen und andere gewerbliche Anbieter, die zahlreiche Versicherungspolicen für Anhänger benötigen.
Novellierung des StVG
Um die Transportunternehmen zu entlasten und die Regulierungspraxis bei ausländischen Unfallbeteiligten zu vereinfachen, brachte das Bundeskabinett Anfang des Jahres einen Referentenentwurf zur Neuregelung der §§ 19 und 19a StVG auf den Weg. Der Bundestag stimmte dem Gesetzesentwurf kurz vor der Sommerpause zu.
Mithaftung nur bei höherer Gefahr durch den Anhänger
Zukünftig haften wieder ausschließlich die Halter von Zugmaschinen. Eine Mithaftung für den Halter des Anhängers ist nur vorgesehen, wenn der Anhänger gefahrenerhöhend auf das Unfallgeschehen gewirkt hat. Das bloße Ziehen des Anhängers genügt für eine gefahrenerhöhende Wirkung ausdrücklich nicht.
Auswirkung auf Versicherungsprämien
Es ist davon auszugehen, dass die Versicherungsprämien bei der Haftpflichtversicherung für Anhänger massiv sinken werden. Gerade die anvisierten Transportunternehmen sowie Vermieter von Anhängern werden voraussichtlich von der Neuregelung profitieren. Auch der Umgang mit Unfällen, die von im Ausland zugelassenen und versicherten Fahrzeugen verursacht werden, wird sich durch die Neuregelung vereinfachen. Nicht alle Länder verpflichten Halter von Kfz-Gespannen zur separaten Haftpflichtversicherung des Anhängers. (tku)
Bild: © carloscastilla – stock.adobe.com
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