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2. Mai 2024
Grundfähigkeitstarife: Rund ein Drittel erfüllt Marktstandards

Grundfähigkeitstarife: Rund ein Drittel erfüllt Marktstandards

infinma hat nach einigen Jahren der Beobachtung wieder die Marktstandards in der Grundfähigkeitsversicherung analysiert. Obwohl das Niveau der erhältlichen Produkte angestiegen ist, ist die relative Anzahl der ausgezeichneten Produkte zurückgegangen, wie das Unternehmen mitteilt.

Die Grundfähigkeitsversicherung (GF) hat in den vergangenen Jahren eine sehr dynamische Marktentwicklung durchlaufen. Laut der infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) haben im Jahr 2016 gerade einmal sechs Gesellschaften eine Grundfähigkeitsversicherung angeboten. Bei der aktuellen Untersuchung der GF-Marktstandards hat das Kölner Unternehmen 132 Tarife von inzwischen 31 Anbietern analysiert – bei der vorherigen Auflage im Jahr 2021 waren es noch 67 Tarife von 26 Unternehmen.

„Die letzten Jahre waren in der Grundfähigkeitsversicherung von hoher Dynamik geprägt“, kommentiert Stephan Franz, der bei infinma für die Grundfähigkeitsabsicherung zuständig ist. „Zahlreiche neue Produkte wurden eingeführt, bestehende Produkte wurden weiterentwickelt. Daher hatten wir uns dazu entschieden, die Ermittlung der Marktstandards für eine Zeit lang auszusetzen.“

Elf Anbieter bieten Tarife, die die Marktstandards erfüllen oder übertreffen

Insgesamt konnten 49 Tarife von elf Anbietern alle Anforderungen an die Marktstandards erfüllen und ein Siegel erhalten. Diese Tarife erreichen oder übertreffen die insgesamt 17 Kriterien, die laut infinma den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“ definieren.

Die elf Versicherer, bei denen im Rahmen der aktuellen Untersuchung mindestens ein Tarif die Marktstandards erreichen oder übertreffen konnte, sind wie folgt (alphabetisch geordnet): Allianz, Alte Leipziger, Baloise, Barmenia, DEVK, Die Dortmunder, HDI, HUK-COBURG, NÜRNBERGER, Versicherungskammer Bayern sowie VRK.

Wettbewerb in der AKS wirkt sich positiv auf die Tarifentwicklung aus

Damit ist zwar die relative Anzahl der ausgezeichneten Produkte zurückgegangen – insgesamt konnten die Analysten jedoch eine Zunahme im Niveau der Produkte beobachten. Die schnelle qualitative Entwicklung der Tarife sei insbesondere auch auf den starken Wettbewerb im Bereich der Arbeitskraftabsicherung zurückzuführen, wie infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz, sagt. „Viele Produkteigenschaften die schon länger aus der [Berufsunfähigkeitsversicherung] bekannt sind, wurden inzwischen auch für die GF übernommen“, so Schulz weiter. So wurden beispielsweise in den Kriterien „Befristetes Anerkenntnis“, „Verlängerungsoption“ und „Infektionsklausel“ starke Veränderungen beobachtet.

Weiterhin Luft nach oben

Trotzdem sehen die Analysten weiterhin – auch und gerade im Vergleich zur BU – Luft nach oben in der Grundfähigkeitsversicherung. Als Beispiel führt Schulz etwa eine Regelung auf, die bei den meisten GF-Produkten noch vorgeschrieben ist, auf die in der BU dagegen bereits seit Jahren marktweit verzichtet wird. So müssen Versicherte mit einer Grundfähigkeitsversicherung ihrem Versicherer eine Veränderung des Gesundheitszustands im Leistungsfall meistens unverzüglich mitteilen. „Diese Regelung ist für den Kunden nur schwer zu erfüllen und für den Versicherer aufgrund seines Rechts zur (jederzeitigen) Nachprüfung überflüssig“, so Schulz. „Die Ungleichbehandlung dieser Mitwirkungspflicht bei den beiden Produkten ist für Kunden und Berater weitgehend unverständlich.“

Über die Analyse

Der Analyse bezieht sich ausschließlich auf die Bedingungswerke der Tarife. Die Analysten betonen zudem ausdrücklich, dass es sich bei der Untersuchung nicht um ein Rating handelt, da sich die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander „aufrechnen“ lassen. Aus diesem Grund verzichtet infinma auch auf die Bewertung in Form von Punkten, sondern stellt für die einzelnen Kriterien lediglich dar, ob der Versicherer eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als der Marktstandard ist. Den Marktstandard definiert das Unternehmen dabei durch die Regelung, die in den betrachteten Bedingungswerke am häufigsten verwendet wird.

Eine solche Beurteilung danach, was aktuell am Markt üblich ist, sei gerade im Hinsicht auf „Best Advice“ sinnvoll. „Es ist für den Berater und Kunden wenig hilfreich zu wissen, dass ein bestimmtes Merkmal aus Kundensicht unbefriedigend ausgestaltet ist, wenn am Markt keine besseren Alternativen erhältlich sind“, schreibt das Unternehmen. (js)

Mehr Informationen zu den Marktstandards in der Grundfähigkeitsversicherung sind hier zu finden.

Bild: © EdNurg – stock.adobe.com