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13. Mai 2024
Gothaer startet neue PV-Versicherung für Unternehmen

Gothaer startet neue PV-Versicherung für Unternehmen

Die Gothaer hat eine neue Photovoltaikversicherung für Unternehmen auf den Markt gebracht, mit der sowohl Aufdach- als auch Freilandanlagen versichert werden können. Neben einem Fokus auf nachhaltige Elemente kann der Schutz je nach Bedarf durch Zusatzbausteine erweitert werden.

Mit der neuen Photovoltaikversicherung der Gothaer können Unternehmen sowohl ihre Aufdach- als auch Freilandanlagen, die einen Teil des generierten Stroms ins Netz einspeisen, bis zu einer maximalen Versicherungssumme von 1 Mio. Euro und ohne kWp-Begrenzung absichern. Batteriespeicher und Wechselrichter sind ohne Mehrbeitrag mitversichert, sofern ihr Wert in der Versicherungssumme enthalten sind. Ladestationen können auf Wunsch mitversichert werden. Zudem im Leistungsspektrum inbegriffen: innere Betriebsschäden an Wechselrichtern und Batteriespeichern sowie Transporte und Werkstattaufenthalte.

Eigenmontage ohne Leistungseinschränkung möglich

Im Schadenfall kann sofort mit der Reparatur begonnen werden – die Zustimmung des Versicherers ist nicht nötig. Auch die Möglichkeit zur Eigenmontage ohne Leistungseinschränkung besteht – in diesem Fall muss der Kunde allerdings die Anlage vor Inbetriebnahme von einem Fachbetrieb abnehmen lassen. „Zudem verzichten wir bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalls komplett auf Leistungskürzungen“, fügt Thomas Bischof, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Allgemeine AG, hinzu.

Fokus auf Nachhaltigkeit und optionale Zusatzbausteine

Ein Fokus des neuen Tarifs liegt auf den Bereich Nachhaltigkeit. So übernimmt der Versicherer im Schadenfall die Mehrkosten für nachhaltige Maßnahmen, beispielsweise die Verwendung von ökologischen Produkten, die Beauftragung eines Umweltberaters oder die Mehrkosten bei Reparatur statt eines günstigeren Austauschs.

Der Schutz kann zusätzlich noch durch optionale Bausteine aufgewertet werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt Kosten, die durch finanzielle Einbußen nach einem Schaden entstehen, beispielsweise durch entgangene Einnahmen aus dem Stromverkauf oder höhere Kosten durch den Fremdstrombezug. Optional bietet der Tarif zusätzlich eine Entschädigung über die im Versicherungsschein dokumentierte summe hinaus. (js)

Bild: © Creative Cat Studio – stock.adobe.com