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6. Oktober 2022
GKV-Finanzlücke: Woher nehmen und nicht stehlen?

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GKV-Finanzlücke: Woher nehmen und nicht stehlen?

GKV-Finanzlücke: Woher nehmen und nicht stehlen?

Maßnahmen auf der Ausgabenseite

Auf der Ausgabenseite sollen die Arzneimittelausgaben unter anderem durch eine Erhöhung des Herstellerabschlags um fünf Prozentpunkte bis Ende 2023 stabilisiert werden. Im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung ist vorgesehen, die außerhalb der Budgets finanzierten Leistungen für Neupatienten zu streichen. In der vertragszahnärztlichen Versorgung soll der Anstieg der Vergütungen in den kommenden zwei Jahren begrenzt werden. Und für den Krankenhausbereich sieht der Entwurf vor, in den Pflegebudgets ab dem Jahr 2024 nur die Kosten für qualifizierte Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung zu berücksichtigen, was irgendwie nach einem Bilanztrick klingt.

Gesetzentwurf „unausgewogen und stückhaft“

Das Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen erntete nun allerdings in einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss viel Kritik. Beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen spricht man zum Beispiel von „kurzfristigen Notmaßnahmen“. Es bestehe dringend Nachbesserungsbedarf, hieß es. Die derzeitige Ausgestaltung sehe vor, dass die Versichertengemeinschaft mit bereits erbrachten oder künftig deutlich erhöhten Beitragszahlungen die Hauptlast tragen solle, kritisierte der GKV-Spitzenverband. Und auch aus Sicht des AOK-Bundesverbandes wird die Reform nicht zu einer Konsolidierung der GKV-Finanzen führen. Vielmehr werde dadurch die finanzielle Stabilität der GKV fundamental gefährdet. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK-Dachverband) hält die Maßnahmen ebenfalls für „unausgewogen und stückhaft“. Und auch beim Spitzenverband der Fachärzte stößt das Maßnahmenpaket auf Ablehnung. Die Streichung der erst 2019 eingeführten Neupatientenregelung stelle einen schwerwiegenden Vertrauensbruch dar. Nun seien wieder deutlich längere Wartezeiten für GKV-Patienten zu befürchten, warnt der Ärzteverband. Doch die Zeit drängt. Bereits am 21. Oktober soll das Gesetz den Bundestag, eine Woche später den Bundesrat passieren.

Auch die Finanzreserven schmelzen ab

Apropos finanzielle Schieflage: Auch die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen sind ordentlich zusammengeschmolzen. Laut Bundesregierung sind die Reserven nämlich von 21,3 Mrd. Euro bzw. 1,07 Monatsausgaben am Ende des Jahres 2018 auf 10 Mrd. Euro bzw. 0,4 Monatsausgaben am Ende des Jahres 2021 zurückgegangen. Daran hat sich nun in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wenig geändert. Ende Juni 2022 betrugen die Finanzreserven in der GKV noch 9,6 Mrd. Euro bzw. 0,4 Monatsausgaben. Dies sei, so die Bundesregierung, immerhin doppelt so viel wie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben vorsieht. Und: Die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) zuletzt angekündigte Expertenkommission, die sich um die Ausarbeitung künftiger GKV-Finanzreformen kümmern sollte, wird nun doch nicht eingesetzt. Oder mit anderen Worten: Eine stabile GKV-Finanzierung sieht anders aus. (as)

Bild: © fotomek – stock.adobe.com

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