Nach den Plänen der Bundesregierung soll eine neue Gefahrstoffverordnung zu einem besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz im Umgang mit Asbest führen. In Gebäuden mit einem Baubeginn vor dem Asbestverbot aus dem Jahr 1993 kann unter Umständen Asbest vorhanden sein. Sanierungsmaßnahmen und wichtige Reparaturen an der Bausubstanz sollen deshalb erst nach einer Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
Wohngebäudeversicherer zusätzlich unter Druck
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sieht mit den geplanten Änderungen hohe Kosten auf die Wohngebäudeversicherer zukommen. „Allein durch Untersuchungen, ob Asbest im Gebäude ist, erwarten wir für die Wohngebäudeversicherer Mehrkosten von voraussichtlich über 190 Mio. Euro im Jahr“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Diese Kosten würden die Prämien für die Wohngebäudeversicherung zusätzlich belasten.
Knackpunkte bei praktischer Umsetzung der Verordnung
Auch was die praktische Umsetzung der Verordnung angeht, bringt Asmussen Kritikpunkte vor: „Es fehlen Fachkräfte und Labore, dadurch entstehen Wartezeiten und die Schadenbehebung am Gebäude verzögert sich.” Doch gerade bei der Schadenregulierung ist der Faktor Zeit entscheidend. Zeitliche Verzögerungen könnten dazu führen, dass die Versicherer in vielen Fällen praktisch handlungsunfähig würden. „Nur wenn Versicherer und ihre Dienstleister schnell auf Schadenmeldungen reagieren, kann das Ausmaß des Schadens begrenzt und die Kosten minimiert werden”, betont der GDV-Hauptgeschäftsführer.
Asbestprüfung durch anerkannte emissionsarme Verfahren
Beim Umgang mit Asbest plädieren die Versicherer für anerkannte emissionsarme Verfahren (BT-Verfahren). Somit könnten Instandhaltungsarbeiten oder kleinere Sanierungsarbeiten bei festgebundenem Asbest zügig durchgeführt werden. Für bestimmte Anwendungsfälle müssten solche BT-Verfahren aber erst noch entwickelt, erprobt und anerkannt werden. In diesem Zusammenhang weist der GDV darauf hin, dass es mit der Anerkennung von Verfahren in Deutschland nur langsam vorangeht. Der Appell der Versicherer an die Verantwortlichen lautet deshalb, zusätzliche Übergangsfristen zumindest für die Behebung von akuten Schäden zu bestimmen. Zugleich rufen sie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf, die Anerkennung emissionsarmer Verfahren zu beschleunigen und die damit verbundenen Verfahren zu vereinfachen.
Über die Gefahrstoffverordnung wird der Bundesrat voraussichtlich im Oktober beraten. Ursprünglich sollte sie im vierten Quartal bereits in Kraft treten. (tik)
Bild: © Robert de Jong – stock.adobe.com
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