Die Übertragung von Vermögenswerten durch Schenkungen und Erbschaften nimmt in Deutschland weiter zu. Im Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen derartige Vermögensübertragungen in Höhe von 121,5 Mrd. Euro veranlagt. Das teilt das Statistische Bundesamt (destatis) mit. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen oberhalb der Freigrenze stieg damit 2023 gegenüber dem Vorjahr um fast 20% auf einen neuen Höchstwert, nachdem es 2022 um 14% gesunken war.
Lieber schenken als vererben
Das bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer, diese stieg um 3,9% auf 11,8 Mrd. Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Mrd. Euro (-4,5 %) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Mrd. Euro (+24,9 %). Lieber schenken als vererben, das lässt sich wohl aus den Zahlen mit Blick auf die Deutschen ablesen. Insbesondere bei großen Vermögen ist eine Schenkung aus steuerlicher Sicht oft von Vorteil. Übertragen wurde aber auch sehr viel Betriebsvermögen.
Übertragenes Betriebsvermögen steigt deutlich
Das übertragene Betriebsvermögen ist um mehr als 80% auf 29,8 Mrd. Euro gestiegen. Nachdem im Jahr 2022 deutlich weniger Betriebsvermögen als 2021 übertragen worden war, stieg dieses 2023 wieder an, womit sich auch die starke Zunahme erklärt. Das Niveau von 2021 wurde nicht ganz erreicht.
Fast 50% mehr übertragenes Vermögen durch Schenkungen
Im Jahr 2023 wurden Vermögensübertragungen durch Schenkungen in Höhe von 60,3 Mrd Euro veranlagt. Das waren 44,7% mehr als im Vorjahr. Der Anstieg im Vorjahresvergleich beruht vor allem auf dem übertragenen geschenkten Betriebsvermögen
Die Zahl der Vermächtnisse nahm 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4% auf 61,2 Mrd. Euro zu. (bh)
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