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10. Juni 2024
GDV schätzt Hochwasserschäden auf etwa 2 Mrd. Euro

GDV schätzt Hochwasserschäden auf etwa 2 Mrd. Euro

Die Überschwemmungen aufgrund des jüngsten Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg werden den deutschen Versicherern Milliarden kosten. Der GDV hat in einer ersten Schätzung die versicherten Schäden auf etwa 2 Mrd. Euro angesetzt.

Die Pegel in den Hochwassergebieten in Bayern und Baden-Württemberg sinken langsam. Während am Wochenende starker Regen in Österreich Einsatzkräfte in Atem hielt, scheint sich die Situation in Süddeutschland etwas entspannt zu haben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat angesichts dessen eine erste Schätzung zur Höhe der versicherten Schäden abgegeben.

„Wir erwarten versicherte Schäden in einer Größenordnung von etwa zwei Milliarden Euro“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Für eine genauere Einschätzung sei es jedoch aufgrund der aktuellen Situation noch zu früh. Der Branchenverband werde nach Ende der Hochwasserlage erneut den Stand der Schäden bei seinen Mitgliedsunternehmen abfragen, so Asmussen weiter.

GDV betont Gesprächsbereitschaft

Das jüngste Ereignis in Bayern und Baden-Württemberg ist nicht das erste Mal in diesem Jahr, dass es zu Schäden aufgrund von Überschwemmungen kommt. Um den Jahreswechsel herum entstanden in Nord- und Mitteldeutschland Schäden von etwa 200 Mio. Euro, als viele Flüsse über die Ufer traten. Etwa ebenso teuer beziffert der GDV vorläufig die Schäden des Hochwassers in Saarland und Rheinland-Pfalz über die Pfingstfeiertage.

Die Debatte um eine mögliche Elementarschadenpflichtversicherung geht auch angesichts dieser Ereignisse unvermindert weiter. Der GDV bekräftigte seine Gesprächsbereitschaft mit der Politik und betonte die Notwendigkeit eines flächendeckenden Konzepts, das neben Versicherungslösungen diskutiert werden müsse.

Elementarpflichtversicherung auf der politischen Agenda

Vergangenen Donnerstag hatte der Bundestag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt, der einen Gesetzesentwurf bewirken sollte, dass im Neugeschäft Wohngebäudeversicherungen nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden können, die nach Belehrung über die Konsequenzen vom Versicherungsnehmer abgelehnt werden kann, ein sogenanntes Opt-Out-Verfahren. Des Weiteren hätte der Gesetzesentwurf vorsehen sollen, dass bestehende Wohngebäudeverträge zu einem Stichtag um Elementardeckung erweitert werden, außer sie wäre von Versicherten zu einem bestimmten Zeitpunkt bewusst abgewählt worden.

Die Elementarpflichtversicherung wird kommende Woche Thema auf der Ministerpräsidentenkonferenz sein, an der die Ministerpräsidenten sowie Bundeskanzler Olaf Scholz teilnehmen werden. (js)

Bild: © Dominik Kindermann – stock.adobe.com