AssCompact suche
Home
Assekuranz
7. Februar 2025
FWU Liquidierung: Versicherte sollen bevorzugt werden
FWU Liquidierung: Versicherte sollen bevorzugt werden

FWU Liquidierung: Versicherte sollen bevorzugt werden

Die Liquidierung der FWU Life Insurance Lux S.A. bedeutet für die Versicherungsnehmer keinesfalls den vollständigen Verlust ihrer Ersparnisse. Dies teilt die zuständige Versicherungsaufsicht mit. Ihr Rat: Prüfen, ob die richtige Adresse hinterlegt ist.

Durch Urteil vom 31.01.2025 hat das Bezirksgericht Luxemburg die Liqudierung der FWU Life Insurance Lux S.A. angeordnet. Das Insolvenzverfahren war schon 2024 eröffnet worden, die Auflösung erfolgt, weil die geplanten Sanierungsmaßnahmen den notwendigen Anforderungen nicht genügten.

Zum Liquidator wurde Rechtsanwalt Yann Baden bestellt. Er wurde daher mit der Verwaltung der Liquidierung betraut. Die Liquidierung der FWU Life Insurance Lux S.A. bedeutet für die Versicherungsnehmer – oder gegebenenfalls für ihre Rechtsnachfolger keinesfalls den vollständigen Verlust ihrer Ersparnisse, das teilt das Commissariat des Assurances (CAA) in Luxemburg mit.

Innerhalb von sechs Monaten werde jedem Versicherungsnehmer vom Liquidator eine vorausgefüllte Forderungsanmeldung zugesandt. Diese muss vonseiten der Versicherungsnehmer bis zum 31.01.2028 beim Liquidator eingehen. Dies bedeutet aber nicht, so die CAA, dass nicht schon vor diesem Datum Zahlungen an Versicherungsnehmer erfolgen können. Bei der Aufteilung der Vermögenswerte werden Versicherungsnehmer vor anderen Gläubigern bevorzugt.

Grundsätzlich sei es in allen Fällen ratsam, zu prüfen, ob bei dem Lebensversicherer die richtige Adresse hinterlegt ist – sowohl vonseiten der Versicherungsnehmer als auch von Gläubigern, deren Forderungsanmeldungen angefochten wurden oder Gegenstand eines Widerspruchs sind. (bh)