Modernisierungsdarlehen gewinnen an Bedeutung
Es muss nicht immer ein Neubau sein. Renovierungen und energieeinsparende Maßnahmen sind gefragter denn je. Die Bereitschaft, das eigene Zuhause nachhaltig zu sanieren, steigt, nicht zuletzt durch Corona. Das belegt auch die Forsa-Studie aus März 2021. Neue Bäder, ein barrierefreies Wohnen oder allgemein eine Verbesserung der Wohnsituation wird von Kunden deutlich mehr nachgefragt. Hier helfen Modernisierungsdarlehen, die bis zu einer Auszahlungssumme von 30.000 Euro ohne grundbuchliche Sicherung gewährt werden.
Home-Office als Verstärker für das Eigenheim
Auch nach dem Ende der Pandemie werden viele Menschen und Unternehmen zumindest für einen Teil der Arbeitszeit aus dem Home-Office agieren. Damit die Grenzen zwischen Familie, Freizeit und Arbeit nicht gänzlich verschwimmen, ist es wichtig, entsprechend Platz und Raum für den Job zu haben.
Je mehr Menschen die Möglichkeit haben, remote zu arbeiten, umso mehr werden auch das Landleben zu schätzen wissen. Wenn man nur noch zweimal die Woche in das Büro muss, nimmt man, insbesondere auch zur Steigerung der Wohnqualität, einen längeren Arbeitsweg in Kauf. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert sich zunehmend. Weiter steht ein Eigenheim auch für Vermögensschutz und Alterssicherung. In einer Forsa-Umfrage vom März 2021 hielten 87% der Befragten das Wohneigentum für eine Investition in die Zukunftssicherung.
Vermögenswirksame Leistungen plus Arbeitnehmersparzulage
Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag zahlen viele Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen. Der maximale Betrag liegt bei 480 Euro jährlich.
Wer vermögenswirksame Leistungen zum Beispiel in einem Bausparvertrag anlegt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Förderung in Höhe von 9% vom Staat. Zur Verwendung für wohnwirtschaftliche Ziele gelten für die sogenannte Arbeitnehmersparzulage Einkommensgrenzen. Bei Alleinstehenden darf das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro nicht überschreiten, bei Ehegatten 35.800 Euro.
Die neue Wohnungsbauprämie
Staatliche Förderung macht Bausparen noch attraktiver. Seit Januar 2021 gilt der neue Fördersatz für die Wohnungsbauprämie von 10%. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebende Paare. Durch die deutliche Anhebung der Einkommensgrenzen auf 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden und 70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für Verheiratete/eingetragene Lebensgemeinschaften haben rund 1,4 Millionen Menschen erstmals Anspruch auf Wohnungsbauprämie.
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