Provisionsverbot durch die Hintertür abgewendet
Auch Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der JDC Group, kann der FinVermV in Sachen Vergütungen Positives abgewinnen. „Das Beste an der nun verabschiedeten FinVermV ist das, was nicht drinsteht: Vermittler dürfen auch in Zukunft Vergütungen erhalten, ohne dafür eine bessere Qualität der Beratung nachweisen zu müssen. Das drohende ‘Provisionsverbot durch die Hintertür‘ ist damit abgewendet“, so Grabmaier gegenüber AssCompact. Auch bleiben Altersvorsorgeprodukte weiter von den Ideen des Verbraucherschutz-Ausschusses des Bundesrates verschont.
BVK begrüßt Übergangsfrist und Regeln zur Vergütung
Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) begrüßt, dass das Vergütungssystem auf Provisionsbasis unangetastet gelassen und nur dahingehend korrigiert wurde, dass Zuwendungen seitens der Produktgeber nicht mit der Verpflichtung der Finanzanlagenvermittler kollidieren dürfen, im bestmöglichen Interesse des Anlegers zu handeln. Positiv sei zudem, dass Vermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern eine zehnmonatige Übergangsfrist gewährt wird, um ihre Berufspraxis an die neue Rechtslage anzupassen.
Falsch verstandener Verbraucherschutz
Trotz einiger positiver Aspekte hagelt es von den Branchenvertretern aber auch Kritik an der neuen FinVermV. Nach Auffassung des BVK enthält sie zum Beispiel einige Regelungen, die Finanzanlagenvermittler aufgrund eines falsch verstandenen Verbraucherschutzes unverhältnismäßig und unnötig belasten werden. „Insbesondere kritisieren wir die Aufzeichnungspflicht elektronischer und telefonischer Kommunikation, das sogenannte Taping“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
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