Der Bundesrat hat am Freitag über die zweite Verordnung zur Änderung der FinVermV abgestimmt. Die Abstimmung war in der Finanz- und Versicherungswirtschaft mit Spannung erwartet worden. Insbesondere der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hatte sich mehrfach zu der umstrittenen Neuordnung des Finanzanlagenvertriebs geäußert. Vor allem die verpflichtende Aufzeichnung (Taping) von Beratungsgesprächen sorgt bei dem Verband für Unmut. Auch der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) kritisierte die geplante alternativlose Aufzeichnungspflicht.
Abstimmungsergebnis weiter offen
Nach mehrfachen Verschiebungen kam die neue FinVermV am Freitag nun endlich tatsächlich in den Bundesrat. Eigentlich hätte dies schon vor eindreiviertel Jahren geschehen müssen. Auch Hoffnungen auf eine Bundesratsabstimmung im Frühjahr 2019 hatten sich in Luft aufgelöst. Nun war es aber tatsächlich soweit. Der Bundesrat stimmte als Tagesordnungspunkt 68 über die zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung ab.
Zustimmung ohne Änderungen
Das Ländergremium stimmte der Umsetzung des neuen FinVermV zu. Änderungsanträge auf Empfehlung der zuständigen Ausschüsse fanden dagegen keine Mehrheit. Damit bleibt die ausnahmslose Aufzeichnung von Beratungsgesprächen ein Teil der neuen FinVermV. Der im Juli vorgestellte Entwurf der FinVermV und damit auch die darin enthaltenen Maßnahmen werden daher ohne Änderungen kommen. (mh)
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