BVK kritisiert BaFin-Einschätzung
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat sich in der Folge zu dem Merkblatt der BaFin kritisch geäußert. Dass Finfluencer mangels individueller Empfehlungen und mangels direkten Kontakts zu ihren Followern nicht als Anlageberater einzustufen sind und demnach auch nicht deren strengen Regularien unterliegen, greife zu kurz und „verkennt die tatsächliche Einflussnahme von Finfluencern auf die Anlageentscheidungen insbesondere junger Anleger“, so Präsident Michael H. Heinz im Statement des Vermittlerverbands. Der BVK beruft sich dabei auch auf die eigens von der BaFin erstellte und oben bereits angesprochene Studie aus dem Jahr 2024, die zeigt, dass viele Menschen im Alter von 18 bis 45 Jahren soziale Medien als primäre Informationsquelle für Finanzentscheidungen nutzen. Finfluencer spielen dabei eine zentrale Rolle und beeinflussen maßgeblich die Investitionsentscheidungen dieser Altersgruppe, so der BVK.
Heinz: „Es kann nicht sein, dass professionelle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler strengen Regularien unterliegen, während Finfluencer mit oftmals fragwürdigen Empfehlungen Millionen von Anlegern beeinflussen – ohne jede Kontrolle. Die BaFin verpasst hier eine wichtige Gelegenheit, Verbraucher besser zu schützen.“
Indem die BaFin Finfluencer von der Anlageberatung ausnimmt, entstehe eine regulatorische Lücke, die „potenziell gefährliche Folgen für unerfahrene Anleger“ haben könne, findet der BVK. Ohne angemessene Aufsicht bestehe das Risiko, dass Finfluencer unqualifizierte oder gar irreführende Ratschläge erteilen, die zu erheblichen finanziellen Verlusten führen könnten. Der BVK setze sich satzungsgemäß dafür ein, „den Berufsstand von ungeeigneten Personen freizuhalten“
AfW: „Richtig, aber…“
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seine Ansichten zur BaFin-Einschätzung ebenfalls abgegeben – und geht dabei nicht ganz so kritisch mit ihr um, sieht aber stattdessen die Politik in der Pflicht. Denn laut AfW setzt die BaFin als Exekutivorgan lediglich bestehende Gesetze um. Entscheidend seien daher nicht die Bewertung durch die Aufsichtsbehörde, sondern die gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst.
„Die BaFin kann sich nicht einfach auf Wunsch über die geltende Rechtslage hinwegsetzen“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth. „Solange keine individuelle Beratung, Empfehlung oder Vermittlung erfolgt, greifen die aktuellen gesetzlichen Regelungen nicht – unabhängig davon, ob die Aussagen auf TikTok, von Verbraucherzentralen oder bei Stern TV von Hermann-Josef Tenhagen von Finanztip und dem selbsternannten Versicherungsberater Ron Perduss stammen. Das BaFin-Merkblatt ist in diesem Punkt völlig korrekt und gesetzeskonform“, so Wirth.
Dennoch sieht der AfW Handlungsbedarf. Das Thema sei in Berlin und Brüssel platziert, „und wir erwarten im Laufe der Legislaturperioden entsprechende Ergebnisse der Gesetzgeber“, meldet Wirth. Sobald der Gesetzgeber klare Vorgaben schafft, liege es an den zuständigen Aufsichtsorganen, diese konsequent umzusetzen. (mki)
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