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29. April 2019
Finanzanlagenvermittler: Grüne haken zur BaFin-Aufsicht nach

Finanzanlagenvermittler: Grüne haken zur BaFin-Aufsicht nach

Die von der Bundesregierung geplante Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin hat jetzt auch die Grünen zu einer Kleinen Anfrage veranlasst. Die Fraktion ist der Ansicht, die Aufsicht über die verschiedenen Vermittlertypen sei unübersichtlich.

Um die Aufsicht von Vermittlern und die Kontrolle beim Vertrieb von Finanzprodukten geht es in einer aktuellen Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung. Die Fragesteller sind der Ansicht, die Aufsicht über die verschiedenen gesetzlichen Typen von Vermittlern und Beratern sei unübersichtlich und uneinheitlich. Auch die Anforderungen an Finanzanlagenvermittler seien auf Grund der Tatsache, dass verschiedene Gewerbeämter und IHKen für die Aufsicht verschiedener Vermittler zuständig sind, intransparent und ebenso unterschiedlich.

Grüne befürworten einheitliche Aufsicht durch die BaFin

Die Grünen plädieren für eine „einheitliche und wirksame Aufsicht“. Die geplante schrittweise Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begrüßt die Fraktion. Unklar bleibe in ihren Augen, „inwieweit die Vereinheitlichung zeitlich, finanziell und organisatorisch geschehen soll“.

Genaueres wollen die Grünen zur Prüfpraxis der jeweiligen Institutionen, zu Schadensfällen durch Finanzvermittlung sowie zu Kosten und Zeitaufwand der Aufsicht bzw. Personenprüfung wissen.

Wie kann gleichwertiges Aufsichtsniveau sichergestellt werden?

Darüber hinaus interessieren sich die Fragesteller dafür, wie sichergestellt werden soll, dass auf Länderebene in der Aufsicht ein gleichwertiges Aufsichtsniveau gegenüber der BaFin erreicht werden kann. Sie blicken dabei insbesondere auf die Produktintervention nach MiFIR, die auch auf Vertriebspraktiken abstellt sowie auf die Marktuntersuchungen, die die BaFin zur Einhaltung des Aufsichtsrechts durchführt.

Grüne fragt nach Interessenskonflikten der IHK

Eine weitere Frage, die die Grünen umtreibt ist die nach Interessenskonflikten im Rahmen der Aufsicht. So scheint sie eine Gefahr darin zu sehen, dass die Industrie- und Handelskammern einerseits als Wirtschaftsplattformen die Interessen der gewerblichen Vermittler vertreten und andererseits für deren Aufsicht und Zulassung zuständig sind. Von der Bundesregierung will sie wissen, durch welche Maßnahmen solchen Interessenkonflikten mit dem Aufsichtsmandat vorgebeugt werden soll.

Zwei Aufsichten für Vermittler mit zwei Zulassungen?

Mit Blick auf die Auswirkungen für Vermittler fragen die Grünen, welche Maßnahmen die Bundesregierung für den Fall plant, dass ein Vermittler zwei verschiedene Zulassungen gemäß § 34 GewO hat, diese aber in Zukunft sowohl einer IHK als auch der BaFin unterstehen würden. (tos)