Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zahlen künftig deutlich weniger Zinsen für Steuernachzahlungen ans Finanzamt, erhalten aber auch entsprechend weniger Zinsen auf Steuerrückforderungen als bisher. Denn der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Gesetzesentwurf zur Absenkung des Finanzamtszinssatzes hat nun den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages passiert. Gemäß § 233a der Abgabenordnung wird nach Angaben einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages der Zinssatz in Zukunft 0,15% pro Monat bzw. 1,8% pro Jahr betragen. Mit dieser Neuregelung wurd den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, den Zinssatz für diese Zinsen ab 01.01.2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten (AssCompact berichtete bereits). (as)
Bild: © magele-picture – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können