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10. Oktober 2023
EU-Parlament kritisiert partielles Provisionsverbot
EU-Parlament kritisiert partielles Provisionsverbot

EU-Parlament kritisiert partielles Provisionsverbot

Im Mai hat die EU-Kommission ihre Pläne für eine europaweite Kleinanlegerstrategie vorgestellt. Darin ist auch ein partielles Provisionsverbot enthalten. Jetzt gibt es einen ersten Gegenentwurf vonseiten des Parlaments, der ebenjenes Verbot kritisiert. Auch der Fondsverband BVI hat sich dazu geäußert.

Stéphanie Yon-Courtin ist im Europäischen Parlament als Berichterstatterin und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Währung zuständig für das Thema EU-Kleinanlegerstrategie. Die Pläne der EU-Kommission hierzu waren formell im Mai 2023 veröffentlicht worden. Für die Branche relevant war schon seit Beginn der Diskussionen die Frage um ein mögliches Provisionsverbot. Im Vorfeld war von einem vollständigen Provisionsverbot die Rede, wovon die Kommission im schlussendlichen Entwurf jedoch absah.

Ein partielles Provisionsverbot ist im Entwurf jedoch enthalten – z. B. für reine Ordergeschäfte ohne Beratung. Auch sieht der Entwurf vor, das partielle Provisionsverbot nach einiger Zeit noch einmal zu diskutieren. Hintergrund der Vorschläge soll grundsätzlich sein, den Finanzvertrieb in der EU verbraucherfreundlicher zu machen. Doch hier setzt Yon-Courtin an und übt im ersten offiziellen Gegenentwurf des EU-Parlaments Kritik.

Sorge beim Provisionsverbot

„Verbraucherfreundlicher“ heißt im Zusammenhang der EU-Kleinanlegerstrategie, dass durch Provisionen im Vertrieb Interessenkonflikte entstehen könnten, bei denen der Vermittler dem Kunden nicht das für seine Bedürfnisse beste Produkt vermittelt, sondern lediglich das, bei dem er durch eine höhere Provision mehr Verdienst macht. Yon-Courtin sieht in ihrem Gegenentwurf das teilweise Provisionsverbot dahingehend jedoch skeptisch: Es löse keine Interessenkonflikte, sondern ebne nur den Weg, später ein vollständiges Provisionsverbot einführen zu können. Stattdessen solle man besser Regeln einführen, die den aktuellen Rahmen verbessern und diesen transparenter, verständlicher und kundenorientierter machen.

Auch bei der Frage, wie das Thema Provisionsverbot zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden soll, wird Yon-Courtin konkreter. Ihrer Meinung nach solle man eine Prüfung fünf Jahre nach der Einführung der neuen Regeln ansetzen. Dabei solle diese Neuwertung nicht „automatisch“ zu einem vollständigen Provisionsverbot führen, sondern unvoreingenommen erfolgen – mit Blick auf die Beratungslandschaft, die Kostenentwicklung, Verbraucherschutz und die Vertriebsrichtlinien.

Kontra Benchmarks

Die EU-Kleinanlegerstrategie sieht außerdem sogenannte „Benchmarks“ vor, die von den EU-Regulierungsbehörden ESMA und EIOPA entwickelt werden und Preisspannen für Finanzprodukte vorgeben sollen. Hier sieht Yon-Courtin allerdings eine zu stärke Einschränkung in der Produktvielfalt und spricht sich deshalb klar gegen die Regelung aus.

Das sagt der BVI

Der Fondsverband BVI hat seinerseits auf Yon-Courtins Gegenentwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie mit einem Statement reagiert, welches BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter zitiert. Dieser betont, dass die Berichterstatterin in ihrem Entwurf die kritischen Ansichten des BVI in zentralen Punkten teilt. Die Forderung, dass die EU vor allem auf das partielle Provisionsverbot und das Benchmarking verzichten solle, unterstütze der BVI. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen seien nicht geeignet, die Ziele der Kommission zu erreichen, sondern wirkten sogar kontraproduktiv, weil sie Kleinanleger von den Kapitalmärkten fernhalten würden.

Zum Beispiel führe das geplante Provisionsverbot im beratungsfreien Vertrieb dazu, dass die von den Vertrieben erbrachten Dienstleistungen wie die Ordererteilung separat bepreist würden, was aber gerade Sparer mit kleinen Anlagebeträgen überproportional stark belasten würde. Mit dem geplanten Benchmarking im Vertrieb forciere die EU außerdem die einseitige Fixierung auf die Kosten – zu Lasten von Produktqualität und Innovation. Die erwartete Rendite und die Qualität eines Produktes seien für Sparer jedoch genauso wichtig wie die Gebühren, so Richter.

Bild: © kebox – stock.adobe.com