GDV reiht sich bei den Befürwortern ein
Auch die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt die Ergebnisse der Abstimmungen: „Die Entscheidungen des Wirtschafts- und Währungsausschusses zeigen in die richtige Richtung“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Sie tragen dazu bei, dass Privatanleger die Kapitalmärkte besser einschätzen und nutzen können. Wir unterstützen insbesondere den Vorschlag des Ausschusses, dass es im Vertrieb von Finanzanlageprodukten weiterhin unterschiedliche Vergütungssysteme geben soll.“
BVI verweist auf Votum für praxisgerechtes Benchmarkingtool
Das Provisionsverbot war bei Weitem nicht das einzige Thema auf der Agenda zur EU-Kleinanlegerstrategie. So hebt der deutsche Fondsverband BVI nicht nur die Absage an ein Provisionsverbot hervor, sondern auch das Votum für ein praxisgerechteres Benchmarkingtool gemäß dem Kompromissvorschlag der Berichterstatterin.
Dazu erklärt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter: „Der ECON hat die richtige Entscheidung getroffen. Denn die Kommission würde mit einem Provisionsverbot ihre Ziele nicht erreichen und den Kleinanlegern schaden. Dieser Beschluss ermöglicht es Anlegern, zwischen verschiedenen Beratungsmodellen frei zu wählen. Zudem ist es gut, dass der ECON beim geplanten Benchmarking für den Vertrieb die einseitige Fixierung auf die Kosten ablehnt. Denn diese ginge zu Lasten von Produktqualität und Innovation. Für Sparer sind die erwartete Rendite und die Qualität eines Produktes genauso wichtig wie die Gebühren.“
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