Die EU-Kommission hat ihre Strategie zur Verbesserung des Kleinanlegerschutzes vorgelegt (AssCompact berichtete). Nötig geworden seien die verschärften Vorschriften nach Auffassung der EU-Kommission, weil die Anleger in Europa Finanzdienstleistern nur wenig Vertrauen entgegenbringen und daher trotz hoher Sparbereitschaft im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich stark in Anlageprodukte investiert seien.
Geteiltes Echo in der Finanz- und Versicherungswirtschaft
Konkret will die EU-Kommission mit einem Gesetzespaket die Anleger unter anderem besser vor irreführender Werbung bei Anlageprodukten schützen, Kosten- und Ertragsausweise in einem detaillierten und regelmäßigen Umfang vorschreiben sowie Vertriebsanreize in der Finanzberatung stärker kontrollieren bzw. bei reinen Ausführungsgeschäften (execution only) sogar vollständig verbieten. Wenig überraschend daher, dass diese Vorschläge der EU-Kommission bei Vertretern der Finanz-, Versicherungs- und Vermittlerbranche auf ein geteiltes Echo gestoßen sind.
BDVM: Sorge bereitet „value for money“
Dass der Vorschlag der EU-Kommission kein generelles Provisionsverbot enthält, hält etwa der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) für eine gute Nachricht. Sorge bereitet dem BDVM dagegen die Tatsache, dass der provisionsbasierte Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten an das noch näher zu definierende Konzept des „value for money“ (angemessener Kundennutzen) gebunden werden soll. „Was dies für die Praxis bedeutet, kann noch nicht gesagt werden, zumal auch Konkretisierungen auf nachgelagerten Regulierungsstufen vorgesehen sind“, heißt es dazu vom BDVM.
BVK: EU soll nicht über das Ziel hinausschießen
Auch beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) begrüßte man, dass ein allgemeingültiges Provisionsverbot zunächst vom Tisch sei. „Allerdings müsse man bei der EU bedenken, nicht übers Ziel hinauszuschießen“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. So halte es der BVK zum Beispiel für unangemessen, strengere Regulierungen für alle Mitgliedstaaten vorzunehmen, obwohl nur bei einigen wenigen EU-Ländern Probleme aufgetaucht seien. „Vielmehr wäre es im Hinblick auf die Kosten und die Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer besser gewesen, die bereits bestehenden Regelwerke nachzuschärfen, anstatt neue Aufsichtsinstrumente implementieren zu wollen“, stellt der BVK klar.
AfW: EU-Entwurf ist in Teilen europarechtswidrig
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. (AfW) übte wiederum scharfe Kritik am Vorhaben der EU-Kommission, die IDD in einem wesentlichen Punkt zu ändern. Demnach sei laut AfW geplant, dass unabhängig agierende Vermittler – in Deutschland qua Gesetz also Versicherungsmaklerinnen und -makler – keine Provisionen mehr für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten erhalten sollen. „Das mögen einige vielleicht nach dem Motto akzeptieren: Es hätte ja noch viel schlimmer kommen können oder vielleicht ist es ja gar nicht so gemeint. Wir nicht! Wir halten es für komplett abwegig, dass dieses wettbewerbsverzerrende Vorhaben im Sinne von Verbraucherschutz sein soll“, moniert Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Der AfW stellt klar, dass diese Regelung Makler massiv im Wettbewerb diskriminieren würde und zudem europarechtswidrig sei.
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