Die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) hat ihr Konzept der Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) für das Jahr 2024 auf den neuesten Stand gebracht. Im Rahmen der Untersuchung wurden 40 Tarife von 13 Versicherern beleuchtet und in insgesamt 17 Qualitätskriterien mit dem Marktstandard verglichen. In die Analyse einbezogen wurden Produkte, die in Deutschland bzw. in Österreich angeboten werden.
Zu den Marktstandards
Die Analyse stützt sich wie gewohnt auf die Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen konkreten Ausprägungen in den Bedingungswerken. Die Ausprägung, die von den Gesellschaften in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswerts.
Darüber hinaus erfolgt weder eine Gewichtung noch eine Aggregation der Qualitätskriterien. Somit kann eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung an anderer Stelle ausgeglichen werden. infinma verzichtet auf eine Verdichtung der Analyse-Ergebnisse. Insofern stellen die Marktstandards kein Rating dar.
13 Tarife von 4 Gesellschaften erhalten Siegel
Versicherer und Tarife, die in allen getesteten Kriterien diesen Marktstandard aus Kundensicht mindestens erfüllen oder sogar übertreffen, erhalten von infinma ein Siegel. In diesem Jahr sind das insgesamt 13 Tarife von 4 Versicherern. Somit ist sowohl die Anzahl der ausgezeichneten Tarife als auch der Anbieter im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken. Im Vorjahr hatten noch acht Gesellschaften ein Zertifikat erhalten.
In diesem Jahr sind es die folgenden Versicherer, die mit mindestens einem Produkt die jeweils aktuellen Marktstandards erfüllt oder übertroffen haben (in alphabetischer Reihenfolge): Continentale, EUROPA, VOLKWOHL BUND und Zurich.
BU-Umtauschoption inzwischen Standard
„Wie im letzten Jahr schon vorhergesagt, ist inzwischen die BU-Umtauschoption zum Marktstandard geworden. Das ist insofern verständlich, als die EU häufig als Einstieg in eine Arbeitskraftabsicherung angeboten wird“, erklärt Dr. Jörg Schulz, geschäftsführender infinma-Gesellschafter.
Auch der Verzicht auf die Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes ist in diesem Jahr zum Standard geworden. Für diese Regelung hat infinma auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und der Grundfähigkeitsversicherung seit Jahren plädiert.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung weiter keine Alternative zur BU
„Insgesamt hat sich das Niveau der Bedingungen weiter verbessert, dennoch kann sich die EU weiterhin nicht als Alternative zur BU durchsetzen. In vielen Berufen, vor allem ohne größere körperliche Belastungen, bleiben die Prämienunterschiede zur BU einfach zu gering“, so Dr. Schulz weiter.
Eine Veränderung konstatieren die Experten von infinma auch bei den Regelungen bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Mittlerweile sind nun schon zwei von sechs Pflegepunkten ausreichend.
„Selbst für überwiegend körperlich Tätige kann sich die EU nicht wirklich als Alternative zur BU durchsetzen. Schon alleine die verbale Nähe zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente dürfte den einen oder anderen möglichen Kunden abschrecken“, sagt infinma-Geschäftsführer Marc Glissmann.
Fokus stärker auf Grundfähigkeitsversicherung
Mit Blick auf die aktuelle Marktentwicklung beobachten die infinma-Analysten, dass der Fokus der Versicherer momentan eher auf der Grundfähigkeitsversicherung als Portfolioergänzung zur BU liegt. Dagegen halten sich die Gesellschaften im Bereich BU eher zurück. Möglicherweise glauben die Anbieter selber nicht oder nicht mehr an einen durchschlagenden Erfolg dieser Absicherungsmöglichkeit, so die Einschätzung von infinma.
Mehr zu den Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeit gibt es auf der Website von infinma.
Bild: © Coloures-Pic – stock.adobe.com
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