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22. Juni 2023
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2023
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2023

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2023

Mit Beginn des kommenden Monats Juli gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Das hat die Verbraucherzentrale Hamburg bekanntgegeben. Auch wenn Banken und Sparkassen die Anpassung automatisch übernehmen, raten die Verbraucherschützer zur Kontrolle.

Ab 01.07.2023 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für das Nettoeinkommen. Das hat die Verbraucherzentrale Hamburg bekannt gegeben. So habe die Bundesregierung die Beträge der sogenannten Pfändungstabelle kürzlich erhöht. Demnach ist nun ein Betrag bis 1.409,99 Euro monatlich unpfändbar. Bislang betrug die Grenze 1.339,99 Euro.

Für Menschen mit Unterhaltsverpflichtungen gilt 01.07.2023 ebenfalls ein neuer Freibetrag: Dieser ist für die erste unterhaltsberechtigte Person um 100 Euro von 1.839,99 Euro auf 1.939,99 Euro gestiegen. Mit jeder weiteren unterhaltsberechtigten Person erhöht sich der Freibetrag, wobei maximal fünf Unterhaltsberechtigte berücksichtigt werden.

Verbraucherschützer empfehlen Kontrolle

Die Anpassung an die neuen Grenzen vollziehen Banken und Sparkassen bei Lohn- und Kontopfändungen laut Verbraucherzentrale Hamburg automatisch. Es gebe keine Übergangsregelung. „Sowohl die Banken als auch die Arbeitgeber und Sozialleistungsträger sind verpflichtet, die neuen Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtige“, Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Dennoch empfehlen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich insbesondere bei schon länger laufenden Pfändungen und Abtretungen beim Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger zu erkundigen, ob diese tatsächlich die aktuelle Pfändungstabelle anwenden.“ Bei fehlerhaften Auszahlungen an Gläubiger nach der alten Tabelle können Schuldner die Nachzahlung der zu viel gezahlten Beträge vom Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder Kreditinstitut verlangen. (as)

Bild: © Andreas Gruhl – stock.adobe.com