Ursprünglich war das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur möglichen Doppelbesteuerung von Rentenbezügen noch im Herbst 2020 erwartet worden (AssCompact berichtete: Bundesfinanzhof will noch 2020 über Rentenbesteuerung urteilen). Nun berichtet die WirtschaftsWoche, dass die beiden zum Thema anhängigen Revisionsverfahren wohl nicht mehr 2020 geklärt werden. Eine Veröffentlichung der Urteile sei frühestens im Frühjahr 2021 zu erwarten, erklärten Vertreter des BFH gegenüber der WirtschaftsWoche.
Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig
In den beiden Verfahren geht es um den jahrelangen Rechtsstreit darüber, ob es beim Übergang zu einer nachgelagerten Besteuerung von Renteneinkünften zu einer Doppelbesteuerung kommt. Doppelbesteuerung ist gemäß eines Urteils des Bundesverfassungsgericht von 2002 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und dementsprechend nicht zulässig.
Bundesfinanzministerium tritt Verfahren bei
Die Entscheidung des BFH könnte umfangreiche Änderungen nach sich ziehen. Sollte das Bundesgericht in der Rentenbesteuerung eine verbotene Doppelbesteuerung erkennen, kämen auf den Bund immense Kosten zu. Diese Sorge trieb wohl auch das Bundesfinanzministerium dazu, dem Fall als Drittpartei beizutreten, somit Akteneinsicht zu erhalten und Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können.
Beitrag der Wirtschaftswoche: Urteile vom Bundesfinanzhof verzögern sich bis 2021. (tku)
Bild: © AA+W – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können