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21. Juni 2024
Elementarpflichtversicherung: Entscheidung ins Wasser gefallen

Elementarpflichtversicherung: Entscheidung ins Wasser gefallen

Bund und Länder konnten sich nicht auf eine Vorgehensweise in Sachen Elementarversicherung einigen. Die Bundesregierung schlägt eine Angebotspflicht vor, den Länderchefs geht dies nicht weit genug. Der GDV hält den Vorschlag aus Berlin derweil für „akzeptabel“.

Schon vor dem Bund-Länder-Treffen ist durchgesickert: Der Bund kommt der Forderungen der Bundesländer nach einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden nicht nach. Die Bestätigung kam dann nach dem mehrstündigen Treffen am vergangenen Donnerstag. Bundesjustizminister Marco Buschmann schreibt auf der Kurznachrichten-Plattform X: „Zu einer Pflichtversicherung fasste die MPK keinen Beschluss. Meine Meinung ist: Sie wäre ein Fehler, denn sie würde das Wohnen in Deutschland teurer machen, eine große Bürokratie nach sich ziehen und den Staat nicht aus der finanziellen Haftung nehmen.“

Bundesregierung macht Gegenvorschlag

Stattdessen schlug der Justizminister den Ländern eine sogenannte „Angebotspflicht“ vor. Versicherer sollen demnach verpflichtet werden, im Neugeschäft jedem Immobilienbesitzer beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ein Angebot für eine Elementarschadenversicherung zu unterbreiten. Kunden müssen diese aktiv abwählen, wenn sie nicht gewünscht ist („Opt-out“).

Bei Bestandskunden ohne Elementarschadenversicherung würden Versicherer verpflichtet sein, diese mit einem Angebot für eine entsprechende Absicherung zu kontaktieren („Opt-in“).

Verschiedene Versicherer arbeiten derzeit bereits mit einer Opt-in-Lösung für die Elementarschadenabsicherung. Verpflichtend ist dies allerdings bisher nicht. Derzeit sind etwa 54% der Gebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert.

Länder kritisieren Vorschlag

Die Länder sehen in dem Vorschlag zur Angebotspflicht keine Alternative zur Pflichtversicherung. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sieht in Buschmanns Lösung eine „falsch verstandene Liberalität“. „Freiwilligkeit wird das Problem der mangelnden Versicherungsabdeckung nicht lösen, das gilt für einen Opt-in wie einen Opt-out“, so Rhein.

Selbst Ereignisse wie die Ahrtalflut ließen die Versicherungsdichte nur 1 bis 2% im Jahr steigen, warnte Rhein. Das sei nicht schnell genug.

Die Ländern fordern daher weiterhin eine Pflichtversicherung – sie seien sich in diesem Vorhaben „vollständig einig“, betonte Rhein.

GDV: Angebotspflicht besser als Pflichtversicherung

Die Versicherungsbranche dagegen signalisierte Zustimmung für Buschmanns Vorschlag. Die von Buschmann vorgeschlagene einmalige Angebotspflicht sei besser als eine alleinige Pflichtversicherung, wie Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Jörg Asmussen bereits im Vorfeld zu den Beratungen kommentierte. Vor allem bleibe die einmalige Angebotspflicht in einer richtigen Versicherungslogik, insbesondere der risikobasierten Berechnung der Versicherungsprämien. 

„Richtig ist es auch, dass die Kundinnen und Kunden selbst wählen können, ob sie das Angebot annehmen möchten oder nicht“, so Asmussen weiter.

Die Einzelheiten der einmaligen Angebotspflicht seien zentral für die Praktikabilität, das bleibe im Detail abzuwarten.

Bundeskanzler Scholz versprach, dass das Thema weiterhin „sorgfältig“ zwischen den Ländern und dem Bund diskutiert werden würde. Beide Seiten wollten „hier nichts auf die lange Bank schieben, sondern bald zu einem guten Ergebnis kommen“, so Scholz nach dem Treffen. (js)

Bild: © luchschenF – stock.adobe.com