Die Bundesländer haben sich auf Antrag Baden-Württembergs für die Wiedereinführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für alle Gebäudebesitzer ausgesprochen, wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf die deutsche Presseagentur (dpa) berichtet hat. Die Regierungschefs stimmten dem Vorschlag aus Stuttgart, der von Sachsen unterstützt wurde, vergangene Woche in Berlin ohne Aussprache zu. „Wir müssen dafür sorgen, dass nach einem Unwetter kein Mensch vor dem finanziellen Ruin steht“, sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Rande der Konferenz. „Klimawandel führt dazu, dass auch der Schutz vor Extremwetter zur Krisenfestigkeit unseres Landes gehört.“
Justizminister mit Beschlussvorlage
Zuvor hatten die Justizminister der Länder bei ihrer Konferenz in Schwangau im Allgäu bereits festgestellt, dass eine solche Pflichtversicherung verfassungsrechtlich durchaus möglich sei. Es müssten aber „substanzielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden“, heißt es laut dpa-Angaben. Noch 2017 hatte eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz „durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“ gegen eine solche Pflichtversicherung angeführt. Nach einer Einschätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V. werde eine solche Pflicht am Ende aber nur mit deutlich eingeschränktem Versicherungsschutz umsetzbar sein, zum Beispiel nur für hochgefährdete Gebäude oder nur für Neubauten. In diesem Falle würde eine solche Pflichtversicherung jedoch weiterhin viele Schäden unversichert lassen und damit das Ziel eines flächendeckenden Schutzes konterkarieren, gibt der GDV zu bedenken.
Nun ist der Bund am Zug
Entsprechend dem Beschluss der Länderchefs soll der Bund nun bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Ende des Jahres einen Vorschlag für eine Regelung erarbeiten. Und nach Aussagen des aktuellen Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Wüst, habe der Bund durch Kanzler Olaf Scholz auch bereits zugesagt, die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden zu prüfen, sodass eine Versicherungspflicht für die Gebäudebesitzer nun wieder ein Stück weit näher gerückt ist.
Nur die Hälfte der Gebäude mit Versicherungsschutz
Elementarschadenereignisse wie das Starkregentief „Bernd" haben den Versicherern der Schaden- und Unfallsparten ihre 2021er-Bilanzen ordentlich verhagelt, wie AssCompact berichtete: (Schaden-/Unfallsparte: Seit Langem wieder versicherungstechnischer Verlust). Und trotz dieser witterungsbedingt erhöhten Aufmerksamkeit für Versicherungsschutz bleibt die Deckungsquote bei Elementarschadenversicherungen in Deutschland auf einem recht niedrigen Stand. Nach aktuellen Angaben des GDV sind Stand Mai 2022 weiterhin nur rund 50% der Gebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert. Mit Blick auf einzelne Bundesländer können die Unterschiede auch kaum größer sein: Während in Baden-Württemberg 94% der Gebäude umfassend gegen Naturgefahren versichert sind, sind es in Bremen gerade einmal 28%. Die hohe Versicherungsdichte in Baden-Württemberg hat historische Gründe: Bis zum Jahr 1993 bestand hier eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden. (as)
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