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11. September 2024
Einkommensteuer: Grundfreibetrag soll noch einmal angehoben werden

Einkommensteuer: Grundfreibetrag soll noch einmal angehoben werden

Für 2024 wurde der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag bereits mit dem Inflationsausgleichsgesetz angepasst. Nachdem aber die sozialrechtlichen Regelbedarfe stärker als prognostiziert gestiegen sind, soll es laut Bundesregierung eine weitere Erhöhung geben. Ein Gesetzesentwurf liegt vor.

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht der Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ der Bundesregierung vor. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss einem Einkommensteuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen so viel verbleiben, als er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und desjenigen seiner Familie bedarf. Bei der Bemessung des einkommensteuerlichen Existenzminimums bildet der im Sozialhilferecht anerkannte Mindestbedarf die Maßgröße, die nicht unterschritten werden darf.

Als Grundlage für den Grundfreibetrag 2024 diente der Existenzminimumbericht vom November 2022. Allerdings stiegen die Leistungen im Sozialrecht stärker an als damals prognostiziert. Daraus ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung nun der Anpassungsbedarf. Der Gesetzentwurf geht nun zur Beschlussfassung in den Bundestag. (bh)

 

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com