Ein Artikel von Karin Baumeier, LL.M., Rechtsanwältin und Gründerin der Kanzlei Baumeier, spezialisiert auf D&O und Financial Lines
Die D&O-Versicherung wird üblicherweise über Versicherungsvermittler platziert, da Versicherungsgesellschaften den erheblichen Beratungsaufwand meiden. Für jede Ausschreibung fordern die Versicherer grundsätzlich die aktuellen Finanzzahlen, einen aktuellen Fragebogen und ein Unternehmensorganigramm des Kunden.
Während Versicherungsvertreter allein die Produkte ihres Auftraggebers vermitteln und keine Marktausschreibung durchführen, stehen Versicherungsmakler vor großen Herausforderungen. Grund hierfür ist, dass alle am Markt teilnehmenden D&O-Versicherer ihre eigenen Underwriting-Richtlinien haben, welcher Kunde in ihr Beuteschema passt. Auch bieten sie verschieden hohe Kapazitäten an. Hinzu kommt eine Vielzahl von D&O-Versicherungsbedingungen und Fragebögen, die sich zum Teil inhaltlich und vom Umfang gravierend unterscheiden.
Einigkeit besteht jedoch darin, dass in der Regel alle das beste Bedingungswerk haben! Nur mit einem guten D&O-Marktüberblick lässt sich die Spreu vom Weizen trennen und eine ausgewogene Ausschreibung für den optimalen Versicherungsschutz durchführen. Bei der Wahl der Versicherer ist auch deren Schadenregulierungsverhalten zu beachten.
Während große Maklerhäuser über eigene Financial-Lines-Abteilungen und Maklerwordings verfügen, ist das bei kleinen und mittelständischen Maklerhäusern eher selten der Fall. Viele von ihnen versuchen, sich allein durch eine D&O-Ausschreibung zu kämpfen. Andere kooperieren zum Teil mit Spezialmaklern. Auch Maklerpools bieten ein begrenztes Portfolio für einen Neuabschluss. Einige Maklerhäuser holen sich punktuell oder für besonders wichtige Kunden Unterstützung von externen Fachleuten. Der nachfolgende Beitrag gibt aus Platzgründen nur einige praxisrelevante Tipps für die D&O-Ausschreibung.
Fragebogen
Die Fragebögen der Versicherer unterscheiden sich in der Formulierung und der Anzahl der Fragen. Bereits die Auswahl des Fragebogens spielt für den zukünftigen Versicherungsschutz eine erhebliche Rolle.
Warranty Statement
Jeder Fragebogen enthält ein sogenanntes Warranty Statement. Es handelt sich dabei um eine Frage nach bereits begangenen Pflichtverletzungen. Hier spielt die genaue Formulierung der Frage eine enorme Rolle, denn sie entscheidet, ob im Rahmen der sogenannten Rückwärtsversicherung in Zukunft Versicherungsschutz nach einer Inanspruchnahme gewährt wird.
Bei der Rückwärtsversicherung geht es darum, dass Versicherungsschutz für solche Pflichtverletzungen besteht, die bereits vor Abschluss der D&O-Versicherung begangen wurden, wenn – und jetzt kommt es auf die genaue Formulierung der Frage im Fragebogen an – „dem Unterzeichner“ oder „Antragsteller“ diese „Pflichtverletzung nicht bekannt“ war oder wenn die „Versicherungsnehmerin“ oder einem „Repräsentant“ „keine möglicherweise zu erkennenden Umstände bekannt sind, die zu einer späteren Inanspruchnahme führen könnten“ etc.
Es sollte ein Fragebogen gewählt werden, der beim Warranty Statement am besten keinen Interpretationsspielraum zulässt. Manchmal akzeptieren Versicherer für die Anfrage einen fremden Fragebogen zum Teil mit dem Hinweis, dass bei Indeckunggabe der „richtige“ Fragebogen nachzureichen sei.
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