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5. Januar 2021
Digitale Rentenübersicht – Daten automatisiert übermitteln, aber wie?

Digitale Rentenübersicht – Daten automatisiert übermitteln, aber wie?

Mit der digitalen Rentenübersicht erfüllt die Regierung ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Doch wie können Vorsorgeeinrichtungen die neuen Meldepflichten geschickt umsetzen? Eine Lösung bietet adesso insurance solutions. Von Senthuran Sabaratnam,Senior Business Development Manager bAV und Meldewesen bei der adesso insurance solutions GmbH.

Eine planvolle Absicherung des eigenen Lebensstandards im Alter erfordert eine gute Informationsbasis. Mit der Einführung der digitalen Rentenübersicht sollen die deutschen Bürger zukünftig alle Informationen zu ihrer Altersvorsorge gebündelt abrufen können, ganz gleich, ob es sich hierbei um die gesetzliche, die private oder die betriebliche Altersvorsorge handelt. Dadurch soll nicht nur eine Planungsgrundlage geschaffen werden, sondern auch ein Anreiz, sich mehr und intensiver mit der eigenen Altersversorgung zu beschäftigen. Die bestehenden Informationen und der jeweils aktuelle Stand der Altersvorsorgeprodukte werden digital zusammengefasst und über ein Internetportal abrufbar sein. Im Detail enthält die digitale Rentenübersicht die folgenden Informationen:

  • die letzte verfügbare Standmitteilung, wobei die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht noch das geeignete Dokumentenformat und den zu übermittelnden standardisierten Datensatz vorgeben wird
  • allgemeine Angaben zum Anbieter, zum Beispiel die Kontaktinformationen und die Versicherungsscheinnummer
  • allgemeine Angaben zum Altersvorsorgeprodukt
  • wertmäßige Angaben zu den erreichten und erreichbaren Altersvorsorgeansprüchen; die wertmäßigen Angaben müssen stets mit denen in der Standmitteilung der Vorsorgeeinrichtung übereinstimmen
  • gegebenenfalls Informationen zu einer Invaliditäts- oder Hinterbliebenenabsicherung

Für die Durchführung der digitalen Rentenübersicht wird – wie die ZfA für Riester – eine „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtet. Der Bund erstattet der Deutschen Rentenversicherung die bis zum Jahr 2023 entstehenden Kosten für die Entwicklung.

Unterstützung und Beratung der Zentralen Stellen

Zusätzlich wird ein Steuerungsgremium für die digitale Rentenübersicht zur Unterstützung und Beratung der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht gebildet. Im Steuerungs­gremium sollen Vertreter der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge, Verbraucherschutzorganisationen sowie das BMAS und das BMF vertreten sein. Bei den folgenden Aufgaben wird sich die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht mit dem Steuerungsgremium abstimmen:

  • inhaltliche Ausgestaltung und Darstellung der digitalen Rentenübersicht
  • technische Ausgestaltung der Datensätze und Schnittstellen

Im Herbst 2022 erfolgt der Startschuss für den vom Gesetz vorgesehenen Probebetrieb. Im Probebetrieb soll es den Vorsorgeeinrichtungen noch freigestellt sein, die benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen. Ab 2023 wird die Informationsbereitstellung dann verpflichtend.

Die digitale Rentenübersicht wird für Bürger ausschließlich über das Portal der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht abrufbar sein. Mit dem Abruf fragt die Zentrale Stelle bei den angebundenen Vorsorgeeinrichtungen nach Informationen zu den Altersvorsorgeprodukten des Portalnutzers.

Als eindeutiges Identifikationsmerkmal soll hierfür die Steuer-ID benutzt werden. Diese darf von Vorsorgeeinrichtungen verarbeitet werden, sofern die Einwilligung zur Nutzung personen­bezogener Daten vorliegt. Doch nicht immer liegt den Vorsorgeeinrichtungen die Steuer-ID vor, deshalb müssen die Steuer-ID und die Einwilligungserklärung bei Neukunden zukünftig direkt eingeholt werden. Die Authentifizierung und die Einwilligung der Nutzer in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgen durch die Zentrale Stelle.

Sind bei der Vorsorgeeinrichtung Altersvorsorgedaten zum Portalnutzer gespeichert, werden diese der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht übermittelt. Sind bei der Vorsorgeeinrichtung keine Daten vorhanden, muss die Vorsorgeeinrichtung die übermittelten personenbezogenen Daten unverzüglich löschen.

Darauf müssen sich Vorsorge­einrichtungen vorbereiten

Vorsorgeeinrichtungen, die Alters­vorsorgeprodukte anbieten, das heißt Versicherungen, Pensions- und Unterstützungskassen sowie Pensionsfonds, können sich freiwillig an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht anbinden. Ist eine Vorsorgeeinrichtung schon heute gesetzlich verpflichtet, jährlich Standmitteilungen zu übermitteln, so ist sie ab 2023 auch verpflichtet, sich an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht anzubinden. Vorsorgeeinrichtungen können Dienstleister mit der Anbindung beauftragen. Die Vorsorgeeinrichtungen bekommen die Kosten, die ihnen durch die Anbindung und die Übermittlung von Informationen entstehen, nicht erstattet.

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Daher ist Vorsorgeeinrichtungen zu raten, sich mit diesem Thema frühzeitig zu beschäftigen und entsprechende Informationsquellen zu nutzen. Sie sollten Mitarbeiter im Unternehmen benennen, die das Thema durch Informationsbeschaffung (Medien, Gremien und Veranstaltungen) vorantreiben. Zudem sollte der Einsatz standardisierter IT-Lösungen für die Schnittstelle mit der digitalen Rentenübersicht in Betracht gezogen werden, denn diese Lösungen bringen durch Skaleneffekte entsprechende Kosteneinsparungen und Fehlersicherheit gegenüber einer Eigenrealisierung. Die Erfüllung der Meldepflichten gegenüber den Behörden ist zudem kein wertschöpfender Prozess, daher wäre jetzt die Zeit, Eigenentwicklungen und veraltete Systeme durch den Einsatz externer Systeme zu ersetzen. Daten aus verschiedenen Datenbanken können über solche Meldesysteme automatisiert abgerufen und zentralisiert über eine Schnittstelle an die Behörde übertragen werden. So eine Lösung bietet adesso insurance solutions mit seinem Meldesystem in|sure GovInterface. In Bezug auf die digitale Rentenübersicht ermöglicht diese Lösung die Übernahme der notwendigen Renteninformationen über eine Schnittstelle aus den verschiedenen Systemen der Vorsorgeeinrichtungen, sie prüft diese Informationen auf Relevanz, bereitet sie auf und meldet sie per Datensatz an die digitale Rentenübersicht.

Das Produktbild oben veranschaulicht den gesamten Umfang der von in|sure GovInterface abgebildeten und vorgesehenen Meldeverfahren.

Die digitale Rentenübersicht kommt – Transparenz auf Knopfdruck

Mit der Einführung der digitalen Rentenübersicht wird endlich ein entscheidender Schritt zu mehr Transparenz in der Altersvorsorge gegangen. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung der bereits existierenden Renteninformationen und Standmitteilungen. Es bleibt zu hoffen, dass der vorgesehene straffe Zeitplan gerade für die technische Umsetzung nicht zum Stolperstein wird.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2020, Seite 48f., und in unserem ePaper.

Bild: © wutzkoh – stock.adobe.com