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28. Juni 2021
Digital Kunden gewinnen – Fördergelder schaffen Vorsprung
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Digital Kunden gewinnen – Fördergelder schaffen Vorsprung

Marktveränderungen aufgrund von Digitalisierung und neuen Kundenanforderungen lassen Maklerbetriebe über Investitionen nachdenken. Dabei sollten sie mögliche Fördermittel nicht außer Acht lassen. Der Experte Kai Schimmelfeder informiert in einer AssCompact-Serie über die Möglichkeiten. Teil 2

"Unsere Kunden sind nicht digital unterwegs!“, „Meine Stärke ist mein persönliches Engagement bei den Kunden!“, „Wir bekommen unsere Kunden auf Empfehlung!“ oder „Über das Internet können wir als Versicherungsmaklerunternehmen keine neuen Kunden gewinnen!“ – das sind Aussagen, die immer noch zu hören oder zu lesen sind. Gleichzeitig steigt bei vielen Menschen (mögliche Kunden) die Zeitmenge, die im Internet gesurft wird: ob nun zum Zeitvertreib oder weil nach bestimmten (Versicherungs-)Informationen gesucht wird. Die zunehmende Digitalisierung des gesamten All­tages stellt eine der wichtigsten Herausforderungen für Menschen und Unternehmen dar.

Gegen die großen Vergleichsportale im Versicherungsmarkt kann unter anderem durch clevere und smarte Nutzung von Förderprogrammen die eigene Investition kostengünstiger und zukunftsorientiert umgesetzt werden. Ohne Investition in die Themen „Digitalisierung von Geschäftsprozessen“, „Digitalisierung in der Markt­erschließung“ oder „IT-Sicherheit“ wird das Wachstum eingeschränkt oder führt zum Untergang des Unternehmens. Je früher die Investition, desto länger können Unternehmen die Vorteile nutzbar machen. Wer keine Investitionen vornimmt, muss einplanen, Kunden zu verlieren. Damit verbunden sind Umsatz- und Einnahmenrückgang, Einschränkung im Lebensstil, finanzielle und meist auch gesundheitliche Schwierigkeiten. Am Ende steht dann die Sinnfrage des Unternehmers! Jeder Unternehmer muss sich die Frage stellen: „Was werde ich durch die Investition gewinnen? Wie erreiche ich mehr an Umsatz, Gewinn, zusätzliche Mitarbeiter und damit mehr Möglichkeiten in der Zeiteinteilung für Familie und Freizeit?" Ohne Optimierung in der Digitalisierung überholen Mitbewerber – und Kunden wandern ab.

Die Regierung hat die Probleme erkannt und bietet Fördergelder und Zuschüsse

Selbst das Bundesministerium für Wirtschaft schreibt: „Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche und erscheint insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen in all ihren Facetten oftmals als kaum beherrschbar. Um sich im Wett­bewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es jedoch unabdingbar, die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen voranzutreiben. Hierbei gilt es neben der Produktvermarktung, der Kommunikation und der Digitalisierung der Unternehmensabläufe vor allem auch dem Thema IT-Sicherheit einen hohen Stellenwert einzuräumen!“

Fördermittel und öffentliche Förderprogramme für Unternehmen gibt es Tausende

Ein Beispiel, wo es nennenswerte Zuschüsse zur Digitalisierung gibt, ist das Förderprogramm „go-digital“. Nutzbar in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) werden externe Beratungsleistungen und die Umsetzung der Digitalisierung gefördert. Hier werden Unternehmen mit maximal 99 Mitarbeitern der gewerblichen Wirtschaft mit technologischem Potenzial gefördert. Der Vorjahres­umsatz oder die Bilanzsumme des Vorjahres darf höchstens 20 Mio. Euro erreicht haben und die Betriebs­stätte oder Niederlassung muss in Deutschland liegen. „Reine“ Unternehmensberatungsgesellschaften oder Wirtschaftsberatungen sowie Steuer- und Rechtsberatungsunternehmen sind von diesem speziellen Förderprogramm ausgeschlossen.

Wie hoch kann hier die Förderung sein?

Gefördert werden in diesem Beispiel – es gibt noch andere Förderprogramme für ähnliche Investitionen – Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50% auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Zuschuss wäre hierbei 16.500 Euro netto und der maximale Eigenanteil auch 16.500 Euro netto.

Wie läuft eine Projektförderung im Förderprogramm ab?

Eine auf dieses Förderprogramm spezialisierte Digitalagentur bzw. Werbeagentur o. Ä. und der Versicherungsmakler (Unternehmen bzw. Antragsteller) stimmen ein mögliches Förderprojekt ab. Nach Erstellung eines Leistungskataloges (Was soll bis wann in welcher Art und Weise mit welchem Ergebnis erstellt werden?) wird der Beratervertrag abgeschlossen. Dieser wird als Formular online von der Förderstelle bereitgestellt. Detailinhalt ist: Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung. Der Vertrag wird erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam und gilt somit nicht als vorzeitiger Vorhabensbeginn.

Wie erfolgen die Antragstellung und der Projektstart?

Eine Antragstellung für ein Förderprojekt erfolgt über Easy-Online (Förderportal des Bundes). Im Autorisierungsbescheid sind als Anlage alle notwendigen Angaben zu dieser Online-Antragstellung enthalten. Vom Ablauf ist es wie folgt: Das Beratungsunternehmen stellt für das zu beratende Unternehmen den Förderantrag im Förderprogramm und beginnt die Beratungsleistung und Umsetzung nach Zusage! Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das Beratungs­unternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis.

Was kann gefördert werden?

Im Bereich „Digitale Markterschließung“ kann unter anderem Folgendes gefördert werden: Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing, nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops wie beispielsweise die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren.

Im Bereich „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ kann unter anderem Folgendes gefördert werden: Einführung von E-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.

Im Bereich „IT-Sicherheit in der Digitalisierung“ kann unter anderem Folgendes gefördert werden: Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IT-Infrastruktur, Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen.

Wenn dieses Programm zu klein für die geplanten Investitionen ist oder andere Investitionen geplant sind, dann kann man unter www.foerdermittel-testen.de einen Fördermittel-Test starten.

Über den Autor

Kai Schimmelfeder (kaischimmelfeder.de) ist Fördermittel-Experte und begleitet mit seinem Team Unternehmen in der Fördermittelbeantragung. Er ist Buchautor und Sachverständiger für öffentliche Fördermittel und Zuschüsse. In der Fernsehsendung „KAI SCHIMMELFEDER EXKLUSIV – Das Fördermittel Magazin“ bietet er wöchentlich neue Impulse für Unternehmen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 06/2021, Seite 86 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Maksim Kabakou – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Kai Schimmelfeder