Selbst wenn die Rechtslage zur Stornohaftung im Versicherungsvertrieb unmissverständlich ist, kommt es in der Praxis häufig zum Provisionseinbehalt nach Gutsherrenart. Fachanwalt Jens-Dietrich Sprenger klärt die rechtlichen Hintergründe und zeigt betroffenen Vermittlern, wie sie sich zur Wehr setzen können.