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23. Mai 2024
Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung aus Maklersicht

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Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung aus Maklersicht

Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung aus Maklersicht

Vorteile bei Steuer- und Sozialabgaben sowie Gesundheitsfragen

Laut Studie geben aber auch immerhin 46% der Befragten an, dass die betriebliche Arbeitskraftabsicherung in Zukunft wichtiger werden könnte. Die Fürsprecher finden denn auch einige vorteilhafte Aspekte an einer betrieblichen BU-Versicherung. Neben der schon genannten Attraktivität und Wertschätzung vonseiten des Arbeitgebers werden vor allem Steuer- und Sozialversicherungsvorteile genannt. In der Einbettung in die bAV fördert der Staat die Absicherung, indem er auf den Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben berechnet. Damit reduziert sich der monatliche Nettobeitrag für die Mitarbeiter. Pluspunkt ist auch, dass die Mitarbeiter einen einfacheren Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Das Aufnahmeverfahren geht meist schneller vonstatten und die Gesundheitsfragen sind reduziert. Zudem gibt es häufig auch noch Sonderkonditionen.

Für viele Makler gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung in den privaten Bereich

Die vorhin genannte steuerliche Betrachtung der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung hat aber auch eine andere Seite. So ist im Leistungsfall die gesamte BU-Rente steuer- sowie gegebenenfalls kranken- und pflegeversicherungspflichtig. In der Regel ist der Steuersatz dann zwar deutlich niedriger, aber doch äußern sich Versicherungsmakler in der Studie mit freien Aussagen derart, dass eine Besteuerung der BU-Rente nicht zielführend für den Kunden sei. Kurz: Eine BU-Rente sollte bei Leistung nicht versteuert werden.

Kritisch zeigen sich die befragen Versicherungsmakler und Mehrfachagenten auch bei der Verknüpfung von Alters- und Risikovorsorge und bei der schwierigen Portabilität bei einem Arbeitgeberwechsel. Nachteilig wird zuletzt auch gesehen, dass im Fall der Fälle der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer die Leistungen beantragen muss, was nicht jedem Arbeitnehmer gefallen dürfte. In Einzelstatements heißt es, die Berufsunfähigkeitsversicherung gehöre in den privaten Bereich. (bh)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2024“ wurde vom 06.03.2024 bis 19.03.2024 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 386 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt.

Sie können diese Studie hier kostenpflichtig bestellen.

Informationen zu allen weiteren AssCompact Studien sind unter asscompact.de/studien zu finden.

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com

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