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23. Mai 2024
Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung aus Maklersicht
Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung aus Maklersicht

Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung aus Maklersicht

Unter den betrieblichen Versorgungsarten führt die Berufsunfähigkeitsversicherung noch ein Schattendasein. Einer aktuellen Umfrage zufolge vermitteln nur 17% der Versicherungsmakler die Arbeitskraftabsicherung über den Arbeitgeber. Für sie sprechen mehr Gründe dagegen als dafür.

Im Wettbewerb um Fachkräfte können Zusatzleistungen wie die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die betriebliche Krankenversicherung (bKV) die Attraktivität eines Arbeitgebers erhöhen. Neben den beiden Versorgungsarten kommt nun auch immer öfter die betriebliche Arbeitskraftabsicherung ins Spiel. Eine kollektive Berufsunfähigkeitsversicherung ist heutzutage aber sicher noch ein Alleinstellungsmerkmal. Ob sie eine ähnliche Entwicklung erleben wird wie die bAV und die bKV ist aber noch nicht ausgemacht.

Nur wenige Makler vermitteln bisher betriebliche BU-Versicherungen

Anders als in den beiden bekannten Versorgungsarten gibt es neben vertrieblichen und administrativen Vorbehalten auch inhaltliche. So lässt sich das zumindest an einer Umfrage im Rahmen der Studie „AssCompact AWARD – BU / Arbeitskraftabsicherung 2024“ ablesen. Die hierfür befragten Versicherungsmakler, die auch in der bAV und bKV Treiber der Verbreitung sind, finden deutlich mehr Gründe für eine Ablehnung als für eine Zustimmung. Kein Wunder also, dass nur 17,1% der ungebundenen Versicherungsvermittler angaben, betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherungen zu vermitteln.

Hemmnisse für eine stärkere Verbreitung finden sich zunächst allgemein im hohen Aufwand für den Arbeitgeber oder auch in der schlechten wirtschaftlichen Konjunktur samt Inflation. Knapp 60% stimmen in der Studie tendenziell der Aussage zu, dass sich der Aufwand für den Arbeitgeber verbessern müsste, um die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung gut vermitteln zu können. Knapp die Hälfte gibt an, dass die Inflation bzw. die Kostensteigerungen in den Unternehmen die Gesprächsbereitschaft beeinträchtigt. Zumal ein Gesamtpaket aus bAV, bKV und BU dann wohl doch schwer in der Beratung zu platzieren ist, auch wenn die Versicherer dazu übergehen, die Versorgungsarten gerne in einer Gesamtbetrachtung der Firmenkunden strategisch zu bündeln.

Vorteile bei Steuer- und Sozialabgaben sowie Gesundheitsfragen

Laut Studie geben aber auch immerhin 46% der Befragten an, dass die betriebliche Arbeitskraftabsicherung in Zukunft wichtiger werden könnte. Die Fürsprecher finden denn auch einige vorteilhafte Aspekte an einer betrieblichen BU-Versicherung. Neben der schon genannten Attraktivität und Wertschätzung vonseiten des Arbeitgebers werden vor allem Steuer- und Sozialversicherungsvorteile genannt. In der Einbettung in die bAV fördert der Staat die Absicherung, indem er auf den Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben berechnet. Damit reduziert sich der monatliche Nettobeitrag für die Mitarbeiter. Pluspunkt ist auch, dass die Mitarbeiter einen einfacheren Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Das Aufnahmeverfahren geht meist schneller vonstatten und die Gesundheitsfragen sind reduziert. Zudem gibt es häufig auch noch Sonderkonditionen.

Für viele Makler gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung in den privaten Bereich

Die vorhin genannte steuerliche Betrachtung der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung hat aber auch eine andere Seite. So ist im Leistungsfall die gesamte BU-Rente steuer- sowie gegebenenfalls kranken- und pflegeversicherungspflichtig. In der Regel ist der Steuersatz dann zwar deutlich niedriger, aber doch äußern sich Versicherungsmakler in der Studie mit freien Aussagen derart, dass eine Besteuerung der BU-Rente nicht zielführend für den Kunden sei. Kurz: Eine BU-Rente sollte bei Leistung nicht versteuert werden.

Kritisch zeigen sich die befragen Versicherungsmakler und Mehrfachagenten auch bei der Verknüpfung von Alters- und Risikovorsorge und bei der schwierigen Portabilität bei einem Arbeitgeberwechsel. Nachteilig wird zuletzt auch gesehen, dass im Fall der Fälle der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer die Leistungen beantragen muss, was nicht jedem Arbeitnehmer gefallen dürfte. In Einzelstatements heißt es, die Berufsunfähigkeitsversicherung gehöre in den privaten Bereich. (bh)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2024“ wurde vom 06.03.2024 bis 19.03.2024 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 386 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt.

Sie können diese Studie hier kostenpflichtig bestellen.

Informationen zu allen weiteren AssCompact Studien sind unter asscompact.de/studien zu finden.

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com