Es ist still geworden um den geplanten Aufsichtswechsel für Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO). Der Grund dafür dürfte die schlechte Figur sein, die die BaFin aktuell bei der Aufarbeitung des Wirecard-Skandals macht. Zuerst hatte die Behörde sich damit herausgeredet, in Wahrheit überhaupt nicht für Wirecard verantwortlich gewesen zu sein, sondern nur die deutlich weniger bedeutende Wirecard-Bank beaufsichtigen zu müssen.
Wirecard-Skandal ohne Ende
Anschließend war dann noch bekannt geworden, dass zahlreiche Mitarbeiter der BaFin mit den Aktien von Wirecard gehandelt hatten – und das besonders intensiv in den Monaten vor der Pleite. Nach Informationen der F.A.Z. hatten BaFin-Mitarbeiter in den 18 Monaten vor der Wirecard-Pleite mit keiner Aktie so viel gehandelt wie mit den Papieren des ehemaligen Dax-Unternehmens aus Aschheim bei München.
Kleine Anfrage der Linken
Die Linke wollte angesichts des Aufsichtsversagens der BaFin im Wirecard-Skandal nun wissen, ob die Zentralisierung der Aufsicht über Vermittler mit der Erlaubnis nach § 34f bzw. § 34h GewO weiterhin angestrebt wird. Die Antwort der Bundesregierung verdeutlicht, dass die Große Koalition weiterhin auf ihrem im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vorhaben beharrt.
Bundesregierung fühlt sich bestärkt
Die Bundesregierung sieht sich sogar in ihrer Planung bestärkt. So habe die Aufsichtsübertragung auf die BaFin einerseits das Ziel, eine Aufsicht zu etablieren, die der Komplexität des Aufsichtsrechts gerecht wird. Andererseits sollen die frei gewordenen Ressourcen bei den Gewerbeämtern dazu eingesetzt werden, um die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich zu stärken. Die Bundesregierung ist der Meinung, dass der Fall Wirecard verdeutliche, dass die Geldwäscheaufsicht auf Länderebene gestärkt werden müsse.
Scharfe Kritik vom VOTUM Verband
Dem widerspricht Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des VOTUM Verbands Martin Klein in einem Kommentar zum Thema. Seiner Meinung nach lasse die Argumentation der Bundesregierung befürchten, dass sie weiterhin nicht die richtigen Lehren aus dem Wirecard-Skandal gezogen habe. Es könne laut Klein nicht ernst gemeint sein, dass man Geldwäscheaktivitäten international tätiger Zahlungsabwickler damit begegnen wolle, dass man Mitarbeiterstellen auf der Ebene von Landesbezirksregierungen schaffe. Vielmehr sei genau darin eine Tätigkeit zu sehen, die in den Verantwortungsbereich der BaFin falle. Die Aufsicht über regional tätige Finanzanlagenvermittler zu übernehmen, gehöre hingegen gerade nicht dazu. Die Aufsichtsbehörde solle sich vielmehr auf ihre Kernkompetenzen besinnen und die Prävention von Skandalen wie im Falle von Wirecard oder den Cum-Ex-Geschäften vorantreiben, die Deutschland um Milliarden an Steuereinnahmen gebracht hätten.
Ursprünglicher Zeitplan hinfällig
Weitere Interessenvertreter und sonstige Sachverständige hatten sich bereits im Rahmen der Finanzausschuss-Anhörung zu dem Thema positioniert (AssCompact berichtete: BaFin-Aufsicht über 34f-Vermittler: Anhörung im Finanzausschuss). Eigentlich hätte das Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG), das dem Aufsichtswechsel zugrunde liegt, noch vor der Sommerpause den Finanzausschuss des Bundestags passieren sollen, um Anfang 2021 planmäßig in Kraft zu treten. Dieser Zeitplan ist nach Widerständen innerhalb der Union und Skepsis vonseiten des Bundesrats jedoch nicht mehr zu halten. (tku)
Bild: © fergregory – stock.adobe.com
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