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1. Mai 2021
Die ARAG erweitert ihre Leistungen rund ums Recht

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Die ARAG erweitert ihre Leistungen rund ums Recht

(Rückwärts-)Schutz bei Musterfeststellungsklagen

Ein Kunde des ARAG Premium-Rechtsschutzes hat sich der zivilrechtlichen Klage eines Verbraucherverbandes angeschlossen, einer sogenannten Musterfeststellungsklage? Gibt das Gericht dieser grundsätzlich recht, unterstützt ihn die ARAG bei der anschließenden Durchsetzung seiner individuellen Ansprüche. Und das sogar dann, wenn der Schadenfall vor Versicherungsbeginn liegt – ohne Wartezeit und Ausschluss von Risiken.

Kapitalanlagen schon in Komfort mitversichert

Um Kunden nach falscher Beratung im Zusammenhang mit Aktien und Rentenwerten zu schützen, sind Streitigkeiten rund um Erwerb und Verkauf, Verwaltung sowie Finanzierung von diesen Kapitalanlagen im neu aufgelegten ARAG Rechtsschutz jetzt auch in der Komfortvariante mitversichert – bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Unabhängig davon, ob es sich um einzelne oder in Fonds gebündelte Aktien und Rentenwerte handelt. In der Premiumvariante geht der Schutz bis 20.000 Euro.

Einmalige vorsorgliche Beratung zu sämtlichen Rechtsfragen

In der Premiumvariante können sich Privatkunden außerdem auf Kosten der ARAG einmalig vorsorglich von einem Anwalt beraten oder vertreten lassen – ohne dass schon ein konkreter Versicherungsfall eingetreten ist. Dabei ist es gleich, um welches Rechtsanliegen es sich handelt und ob dieses auch tatsächlich versichert ist. Für diese neue Leistung gibt es keine Wartezeit.

Unterstützung bei Stalking

Rechtsschutz-Kunden der Komfort- und Premiumvariante profitieren von einer weiteren Neuerung: Wer ständig verfolgt, ausspioniert oder gar belästigt wird, kann, nachdem eine Strafanzeige gegen den Stalker gestellt wurde, Unterlassungsansprüche geltend machen (Anti-­Stalking-Rechtsschutz). Damit erweitert die ARAG ihr Leistungsspektrum um zeitgemäße Unterstützung von hoher Relevanz: 2019 wurden in Deutschland rund 19.000 Fälle von Stalking polizeilich erfasst (Quelle: www.statista.com).

 
Ein Artikel von
Dr. Matthias Maslaton