Ein Beitrag von Dr. Matthias Maslaton, Vorstand Vertrieb, Produkt und Innovation im ARAG Konzern
Streit ums Home-Office, Regelungen bezüglich Kurzarbeit, verspätete Mietzahlungen oder Reisestornierungen: Aktuell wird coronabedingt viel ums Recht gestritten. Das sind nur einige Stichwörter und die Fälle sind weit vielschichtiger. Mit einem optimierten Rechtsschutz hat die ARAG deshalb den Rückhalt der Kunden weiter gestärkt. Damit unterstreicht der internationale Versicherer seinen Anspruch, bedarfsgerechte Lösungen speziell für die heutige Zeit zu entwickeln – für Chancengleichheit im Recht. Der neue Rechtsschutz bietet Privat- und Gewerbekunden Rückendeckung. Zudem wurde mit smarten Tarifierungsmerkmalen das risikogerechte Pricing weiter vorangetrieben. Flankiert wird der Produkt-Relaunch auch von kanalübergreifenden Marketingmaßnahmen.
Der maßgeschneiderte Lösungsweg
Streitigkeiten sind so unterschiedlich wie die jeweils ideale Lösung. Deshalb spielt der individuell passende Zugang zum Recht beim Produktkonzept eine zentrale Rolle. Von persönlicher Anwaltsbetreuung über digitale Rechtsdienstleistungen bis hin zur Mediation können Rechtsschutz-Kunden den Lösungsweg wählen, der zu ihrem rechtlichen Anliegen passt. Auf Wunsch empfiehlt der ARAG Rechtsservice seinen Kunden geeignete Möglichkeiten, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Individueller Schutz in drei Leistungsvarianten
Der neue Rechtsschutz ist in drei Varianten erhältlich: Basis, Komfort und Premium. Der neue Basistarif sichert die wichtigsten Leistungen jetzt auch außergerichtlich ab. Kommt es zum Versicherungsfall, hat der Kunde ab sofort die Wahl: Entscheidet er sich vorab für einen von der ARAG vorgeschlagenen Lösungsweg, zum Beispiel Mediation, entfällt die Selbstbeteiligung. Die Möglichkeit, anschließend einen Anwalt zu beauftragen, besteht indes weiterhin – selbstbeteiligungsfrei. Nimmt der Kunde dagegen direkt die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch, gilt eine Selbstbeteiligung von 300 Euro.
(Rückwärts-)Schutz bei Musterfeststellungsklagen
Ein Kunde des ARAG Premium-Rechtsschutzes hat sich der zivilrechtlichen Klage eines Verbraucherverbandes angeschlossen, einer sogenannten Musterfeststellungsklage? Gibt das Gericht dieser grundsätzlich recht, unterstützt ihn die ARAG bei der anschließenden Durchsetzung seiner individuellen Ansprüche. Und das sogar dann, wenn der Schadenfall vor Versicherungsbeginn liegt – ohne Wartezeit und Ausschluss von Risiken.
Kapitalanlagen schon in Komfort mitversichert
Um Kunden nach falscher Beratung im Zusammenhang mit Aktien und Rentenwerten zu schützen, sind Streitigkeiten rund um Erwerb und Verkauf, Verwaltung sowie Finanzierung von diesen Kapitalanlagen im neu aufgelegten ARAG Rechtsschutz jetzt auch in der Komfortvariante mitversichert – bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Unabhängig davon, ob es sich um einzelne oder in Fonds gebündelte Aktien und Rentenwerte handelt. In der Premiumvariante geht der Schutz bis 20.000 Euro.
Einmalige vorsorgliche Beratung zu sämtlichen Rechtsfragen
In der Premiumvariante können sich Privatkunden außerdem auf Kosten der ARAG einmalig vorsorglich von einem Anwalt beraten oder vertreten lassen – ohne dass schon ein konkreter Versicherungsfall eingetreten ist. Dabei ist es gleich, um welches Rechtsanliegen es sich handelt und ob dieses auch tatsächlich versichert ist. Für diese neue Leistung gibt es keine Wartezeit.
Unterstützung bei Stalking
Rechtsschutz-Kunden der Komfort- und Premiumvariante profitieren von einer weiteren Neuerung: Wer ständig verfolgt, ausspioniert oder gar belästigt wird, kann, nachdem eine Strafanzeige gegen den Stalker gestellt wurde, Unterlassungsansprüche geltend machen (Anti-Stalking-Rechtsschutz). Damit erweitert die ARAG ihr Leistungsspektrum um zeitgemäße Unterstützung von hoher Relevanz: 2019 wurden in Deutschland rund 19.000 Fälle von Stalking polizeilich erfasst (Quelle: www.statista.com).
Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für fast alle Betriebsarten
Auch der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz wurde im Sinne des Kunden komplett überarbeitet. In einem vereinfachten Beantragungsprozess kann die Prämie direkt im Beratungsgespräch genannt werden. Die Wartezeit wurde halbiert und es gibt eine Variante ohne Selbstbeteiligung.
Verbundprodukt Recht & Heim überarbeitet
Neben dem Rechtsschutz wurde auch ARAG Recht & Heim weiterentwickelt – ein Verbundprodukt, das vier Versicherungen mit Leistungen aus Rechtsschutz, Hausrat, Haftpflicht und (optional) Wohngebäude in einem harmonisierten Deckungskonzept miteinander vereint. Wenn ein Kunde bei seinem Vorversicherer einen Vertrag in einem dieser Bereiche kündigt, übernimmt die ARAG bei einem Wechsel die Differenzdeckungen, die sich durch die unterschiedlichen Laufzeiten ergeben.
Darüber hinaus gelten in Hausrat höhere Versicherungssummen bei einfachem Diebstahl – das Sublimit wurde hier von 3.000 auf 10.000 Euro angehoben – sowie in der Haftpflicht für Sach- und Vermögensschäden in der Premiumvariante. Und wer den „Rabatt-Retter“ hinzuwählt und nur einen Schaden im Jahr meldet, wird vertraglich so behandelt, als wäre er schadenfrei. Dieser Schadenfreiheitsrabatt ist sozusagen der genetische Fingerabdruck dieses Verbundproduktes.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 04/2021 und in unserem ePaper.
Bild: © Coloures-Pic – stock.adobe.co
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