Seit einer Gesetzesänderung in Reaktion auf die Insolvenz von Thomas Cook steht fest, dass größere Anbieter von Pauschalreisen zukünftig gesetzlich verpflichtet werden, sich gegen ihr Insolvenzrisiko über einen Reisesicherungsfonds abzusichern. Damit soll sichergestellt werden, dass Reisende im Insolvenzfall des Anbieters ihre Anzahlungen erstattet bekommen und sie sicher aus dem Ausland nach Hause gebracht werden.
DRSF nimmt Arbeit auf
Ab dem 01.11.2021 nimmt der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) nun seine Arbeit auf. Das neu gegründete Unternehmen erhielt am 31.08.2021 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Erlaubnis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Große Anbieter müssen sich über den Fonds absichern
Der Gesetzgeber hat im Nachgang der Insolvenz von Thomas Cook beschlossen, dass Reiseanbieter mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. Euro künftig über einen zentralen Fonds abgesichert werden, statt wie bisher über viele Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute.
Zukunftspläne für den Fonds
Der Deutsche Reisesicherungsfonds verfolgt keine eigenen Ertragsinteressen, sondern widmet sich ausschließlich der Umsetzung seines gesetzlichen Auftrags: Er schließt Absicherungsverträge mit Reiseanbietern ab, bildet aus den Entgelten ein Fondsvermögen und kümmert sich im Insolvenzfall um die Rückzahlung von geleisteten Anzahlungen und die Rückführung von Reisenden aus dem Urlaubsort. Die Gesamtabdeckung des Fonds wird bis zum 31.10.2027 mindestens 750 Mio. Euro betragen und setzt sich rechnerisch aus dem gesetzlich vorgegebenen Zielkapital sowie den Sicherheitsleistungen des umsatzstärksten Reiseanbieters und eines Reiseanbieters mittlerer Umsatzgröße zusammen.
Erfahrene Geschäftsführer
Als Geschäftsführer des Fonds sind Herr Thomas Schreiber und Herr Dr. Andreas Gent bestellt. Herr Dr. Gent war langjähriger Vorstand der HanseMerkur Versicherungsgruppe und ist heute Aufsichtsratsvorsitzender der HanseMerkur Krankenversicherung AG.
Sonderfall Kleinstanbieter
Kleinere Reiseanbieter können einen Absicherungsvertrag mit dem DRSF abschließen oder sich weiterhin über ein Versicherungsunternehmen oder ein Kreditinstitut absichern. Alle mittleren und großen Reiseanbieter, die im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 10 Mio. Euro im Jahr erwirtschaftet haben, sind ab November 2021 gesetzlich verpflichtet, ihr Insolvenzrisiko beim DRSF abzusichern. Zum Start des Fonds betragen die jährlichen Entgelte der Veranstalter 1% ihres Vorjahresumsatzes. Die zu hinterlegende Sicherheitsleistung beträgt 5% des Vorjahresumsatzes. (tku)
Bild: © Jenny Sturm – stock.adobe.com
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