Seit 2020 gehen nach BaFin-Angaben vermehrt zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern über verzögerte Depotüberträge ein. Viele Anleger beschweren sich bei der Aufsicht darüber, dass die Bearbeitung von Depotüberträgen bei Banken und Brokern sehr lange dauere. Kommt es bei Depotüberträgen zu Verzögerungen, ist dies für Anleger insbesondere bei stärkeren Marktbewegungen ärgerlich. Denn während eines Übertrages ist der Wertpapierhandel nur sehr eingeschränkt möglich. „Wenn Institute aus selbstverschuldeten organisatorischen Gründen nicht in der Lage sind, Kundenwertpapiere zügig zu übertragen, dann ist dieser Umstand inakzeptabel“, erläutert Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor des Geschäftsbereichs Wertpapieraufsicht/Asset-Management.
Dauer des Depotübertrags höchstens drei Wochen
Zwar sehen die BaFin-Vorschriften zu den MiFID II-Wohlverhaltensregeln bereits vor, dass Depotaufträge grundsätzlich unverzüglich auszuführen sind. Um die Kunden aber besser gegen zeitliche Verzögerungen zu schützen, sei es daher unerlässlich, den Instituten konkrete zeitliche Vorgaben zu machen, heißt es in der BaFin-Bekanntmachung, die AssCompact vorliegt. Darin wird nun konkrete festgelegt, dass ein Depotübertrag grundsätzlich höchstens drei Wochen dauern solle. Komme es dennoch zu Verzögerungen, etwa weil Wertpapiere im Ausland verwahrt werden, müsse das beauftragte Institut den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde müsse dann spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ablauf der drei Wochen eine Zwischennachricht erhalten, worin auch der Grund für die Verzögerung genannt werden müsse. (as)
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