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29. Juli 2021
degenia: Neue Unfalltarife mit dynamischer Altersanpassung
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degenia: Neue Unfalltarife mit dynamischer Altersanpassung

Mit premium und optimum T21 bringt die degenia zwei neue Unfalltarife, die eine dynamische Altersanpassungsklausel enthalten. Außerdem sind Gesundheitsschäden infolge von Schutzimpfungen mitversichert und wer möchte, kann bei der Antragstellung etwas für die Umwelt tun.

Die beiden neuen Unfalltarife premium und optimum T21 der degenia Versicherungsdienst AG ermöglichen unter anderem eine dem Alter des Versicherungsnehmers entsprechend exakte und risikoadäquate Tarifierung. Bei vielen Unfallversicherungen steht man ab einem gewissen Alter – meist zwischen 60 und 70 Jahren – aufgrund der „Altersanpassungsklausel“ vor der unfreiwilligen Wahl: Entweder Reduzierung der Invaliditätssumme oder Erhöhung des Beitrages. Hierbei ist ein Zuschlag in Höhe von 50 bis 100% keine Seltenheit. Diese Entscheidung entfällt beim degenia-Unfallkonzept T21. Durch eine dynamische Altersanpassungsklausel wird der Vertrag ab dem 40. Lebensjahr der versicherten Person jährlich angepasst. Beginnend mit einer jährlichen Anpassung von 1% nach frühestens fünf Jahren Vertragslaufzeit.

Gesundheitsschäden aufgrund von Schutzimpfungen mitversichert

Spätestens seit Corona wird das Thema Schutzimpfungen fester Bestandteil im Leben vieler Menschen bleiben. Allerdings verläuft nicht jede Schutzimpfung ohne Nebenwirkungen. Im neuen Unfallkonzept T21 sind Gesundheitsschäden aufgrund Schutzimpfungen mitversichert.

Bei der Gliedertaxe im optimum-Tarif liegt der Invaliditätsgrad für die Hand bei 80%. Gleiches gilt für einen Fuß mit 70% und Gehör auf einem Ohr mit 50%.

Zusatzbaustein „Pro Aktiv“ für Therapien

Nach einer schweren Unfallverletzung, die voraussichtlich zu einer dauerhaften Invalidität führt, ist meist eine spezielle, individuelle Therapie notwendig. Die Krankenkassen übernehmen allerdings nicht jede Therapie oder leisten nur anteilig dafür. Durch den kostenfreien Zusatzbaustein „Pro Aktiv“ werden die vom Arzt empfohlenen Therapien über die Leistungen der Krankenkassen hinaus übernommen, wie beispielsweise Logopädie, Akupunktur und Osteophatie.

Drei Gesundheitsfragen und Nachhaltigkeitsprozente

Die T21-Tariflinien kommen mit drei Gesundheitsfragen aus: Erstens nach ernsthaften Krankheiten oder Erkrankungen wie AIDS (HIV), Alzheimer, Bandscheibenvorfall, Diabetes, Krebs, Multiple Sklerose etc. Zweitens, ob bei einer der zu versichernden Personen dauerhafte Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung vorliegt und drittens, ob eine der zu versichernden Personen innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer Alkohol- oder Rauschgiftsucht behandelt wurde oder eine derartige Sucht bekannt ist.

Und: Im Sinne der Nachhaltigkeit erhält, wer bei Ausstellung der Police die Online-Variante statt der Papierform wählt, 2% Nachlass beim Beitrag. (ad)

Bild: © Feodora – stock.adobe.com