Das neue Wohngebäudekonzept T24 übernimmt die Leistungen des Vorgängertarifs und erweitert diese deutlich, wie es vonseiten der degenia heißt. So ist die Absicherung unbenannter Gefahren im Spitzentarif „optimum“ eingeschlossen. Versicherte sind durch diese Deckungserweiterung gegen zahlreiche Versicherungsfälle geschützt, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind und erhalten Leistungen für teilweise unvorhersehbare Schadenfälle.
Balkonkraftwerke, Wärmepumpen, Leckortung
Darüber hinaus sind im Besttarif optimum auch Mini-Photovoltaikanlagen bis zu einem Wert von 3.000 Euro gegen die vereinbarten Grundgefahren abgesichert. Bei einem Wasserschaden sind in der Variante optimum die Kosten für die Leckortung bis zu einem Betrag von 1.000 Euro enthalten.
Wärmepumpen sind in allen Tarifvarianten gegen grundlegende Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarschäden abgedeckt. Im optimum-Tarif besteht zudem eine Absicherung gegen Diebstahl bis zu einer Deckungssumme von 30.000 Euro ohne Mehrbeitrag.
Erweiterte Leistungen bei grober Fahrlässigkeit und Wetterschäden
Bei grob fahrlässigen Verletzungen von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften leistet der Versicherer in der Tarifvariante premium bis zu 50.000 Euro und in der Variante optimum bis zu 500.000 Euro. Außerdem umfasst die Deckung Sturmschäden ohne Mindestwindstärke und Schutz bei grober Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme. Ebenfalls beitragsfrei abgesichert sind Carports und Garagen auf oder in der Nähe des versicherten Grundstücks in den Tarifen premium und optimum.
Mitversichert sind zudem Photovoltaikanlagen, die an der Gebäudefassade oder an Nebengebäuden installiert sind. Für Schäden durch Witterungsniederschläge wie Regen- und Schmelzwasser bietet der Tarif optimum Schutz bis zu 3.000 Euro. (tik)
Bild: © Valeriia – stock.adobe.com
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