Was sollte bei Ordnungswidrigkeiten geschehen?
Wenn mit den Kraftfahrzeugen Ordnungswidrigkeiten begangen werden, wenden sich die Behörden zunächst an den Halter, sodass dieser einen Zeugenfragebogen erhält. Auch hier ist die richtige Vorgehensweise wichtig, um die Firma und sich selbst als Verantwortlichen vor späteren – unerwarteten – rechtlichen Folgen zu schützen. Insbesondere ist hier die Angabe des Fahrzeugführers elementar, um sogenannte Fahrtenbuchauflagen nach § 31a StVZO zu vermeiden (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.06.2022, Az. 4 K 2789/21.F). Diese können unter Umständen seit der Bußgeldreform auch bereits bei punktebewehrten Verstößen im ruhenden Verkehr drohen. Eine entsprechende Klausel im Dienstwagenüberlassungsvertrag ist hier empfehlenswert, um den Weg zu ebnen.
Wie ist im Falle eines Verkehrsunfalls zu handeln?
Letztlich ist es unvermeidbar, dass im Straßenverkehr Unfälle geschehen. Ein strategisches Schadenmanagement ist daher unerlässlich, sowohl um eigene Ansprüche durchzusetzen als auch um Ansprüche Dritter abzuwehren. Hier wird häufig Geld verschenkt. Professionelle Unfallabwicklung wird vor dem Hintergrund des stetigen und rasanten Wandels der Rechtsprechung immer anspruchsvoller. Um dem Versicherer auf Augenhöhe zu begegnen, ist juristische Unterstützung nicht mehr wegzudenken. Der spezialisierte Verkehrsrechtsanwalt stellt die Schienen von Anfang an, nimmt der Gegenseite oftmals den Wind aus den Segeln und verhindert Verzögerungen, denn Zeit ist Geld. Nicht ohne Grund bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten auch bei geschäftlich gewandten Geschädigten (BGH, Urteil vom 29.10.2019, Az. VI ZR 45/19). Bereits die Frage, wem welcher Anspruch zusteht, ist nicht einfach zu beantworten, gefolgt von Streitigkeiten über den Anspruch dem Grunde (Haftungsquote) und der Höhe nach (Kürzungen). Angesichts der immer komplizierter werdenden Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von Schadenpositionen, zu Mietwagenkosten und Stundenverrechnungssätzen sei es nach Ansicht der Instanzrechtsprechung geradezu fahrlässig, einen Verkehrsunfallschaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln (beispielsweise Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13).
Fazit
Angesichts der Fülle von Haftungsgefahren und der Flut von Normen ist die Rechtsbefolgung kein Selbstläufer und ohne organisatorische Vorkehrungen nicht zu bewerkstelligen. Letztendlich geht es in möglichen Bußgeldverfahren im Kern um Organisationsverschulden. „Prevent“, „detect“, „respond“ lauten hier die Schlagwörter. Kann der Behörde eine ausgereifte und gelebte Compliancestruktur nachgewiesen werden, vermindert sich die Gefahr von eventuellen Verurteilungen. Um zivilrechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich neben einer Carpolicy insbesondere ein individuell auf die Bedürfnisse der Firma ausgelegter Dienstwagenüberlassungsvertrag.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2022, S. 48 f., und in unserem ePaper.
Bild: © Sondem – stock.adobe.com
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