BVK als Verbraucher- und Vermittlerschutz
Der BVK gibt sich mit dem Urteil zufrieden. „Mit diesem Urteilsspruch haben wir für den Verbraucher- und Vermittlerschutz einen wichtigen Sieg errungen“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das Gericht hat CHECK24 untersagt, solche gesetzeswidrigen Aktionen zukünftig durchzuführen. Damit hat der BVK sein Klageziel erreicht.“
CHECK24 glaubt an Nachteile für Verbraucher
Christoph Röttele hingegen, der Sprecher der Geschäftsführung von CHECK24 bedauert das Urteil. Zwar komme der Entscheidung des Gerichts in der Praxis keine Bedeutung zu, da besagte Jubiläumsdeals lange vorbei seien, aber er zeigte sich verwundert, dass der BVK beispielsweise keine Einwände gegen Hotelgutscheine im Wert von 500 Euro vorgebrachte habe, die während der Kfz-Wechselsaison 2019/2020 von seinem Unternehmen angeboten wurden.
Klage sei persönlicher Kreuzzug von Herrn Heinz
Des Weiteren bedauerte Röttele, dass den Kunden von CHECK24 durch derartige Klagen zukünftig Vorteile verwehrt würden. Jedoch sei CHECK24 weiterhin darauf bedacht Kundenloyalität zu honorieren und würde Möglichkeiten finden die Treue der Kunden zu belohnen. Laut seiner Ansicht gehe es dem BVK nicht um die Verbraucher. Vielmehr führe Heinz einen persönlichen Kreuzzug gegen CHECK24, weil er mit seinem Verband die Digitalisierung verpasst habe. Der Konzern gibt an weitere Rechtsmittel prüfen zu wollen. (tku)
Bild: © vectorfusionart – stock.adobe.com
Lesen Sie hierzu auch:
- Nächste Runde eingeläutet: BVK vs. Check24
- Wegen Provisionsabgabeverbot: BVK reicht Klage gegen Check24 ein
- Gecheckt oder nicht? Das Provisionsabgabeverbot, Check24 und der BVK
Seite 1 CHECK24: BVK kann diese Runde für sich entscheiden
Seite 2 BVK als Verbraucher- und Vermittlerschutz
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können