Der Premium Grundfähigkeitsschutz von Canada Life sichert gegen den Verlust von 19 Grundfähigkeiten ab und zahlt Kunden im Versicherungsfall eine monatliche Rente. Nun hat der Lebensversicherer die Definitionen für die sieben Grundfähigkeiten „Treppe steigen“, „Gehen“, „Arme bewegen“, „Stehen“, „Sprechen“, „Auto fahren“ und „Sitzen“ erneuert. Somit ist es für Kunden ab sofort einfacher, in dem Tarif eine Leistung zu erhalten, heißt es von Canada Life.
Der Verlust der Fähigkeit „Arme bewegen“ kann nun beispielsweise auf drei Arten nachgewiesen werden.
Wenn unabhängiger Dritter nicht versteht
Bei der Fähigkeit „Sprechen“ ist nun die Verständlichkeit gegenüber unabhängigen Dritten wichtig. Als Verlust gilt, wenn die versicherte Person trotz abgeschlossenen Spracherwerbs und unter Verwendung von Hilfsmitteln keinen verständlichen sinnvollen Satz bilden und aussprechen kann und ein unabhängiger Dritter sie nicht verstehen kann. Bei unabhängigen Dritten ist dies laut dem Versicherer eher der Fall als etwa bei Familienmitgliedern, wo Vertrautheit sprachliche Defizite kompensieren könne. Das Kriterium für den Leistungszugang sei somit vereinfacht worden.
Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen freiwillig abgeben zählt auch
Bei der Fähigkeit „Auto fahren“ wurde bisher als Verlust anerkannt, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen keinen Pkw oder kein Kraftrad führen kann und aufgrund dessen nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften keine Fahrerlaubnis erhalten würde oder sie entzogen wurde. Als Fähigkeitsverlust gilt nun auch, wenn die versicherte Person freiwillig aus gesundheitlichen Gründen gegenüber der zuständigen Behörde auf eine Fahrerlaubnis verzichtet oder sie freiwillig abgibt.
Klare Definition von Hilfsmitteln
Ein Verlust der Grundfähigkeiten „Gehen“, „Stehen“ und „Treppe steigen“ liegt auch dann vor, wenn geeignete oder zumutbare Hilfsmittel verwendet werden. In den Definitionen wurde nun klargestellt: Unterarmgehstützen und Rollatoren zählen nicht zu den zumutbaren Hilfsmitteln. (lg)
Bild: © Waler – stock.adobe.com
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