In den vergangenen Tagen überschlugen sich die Meldungen zu einer möglichen Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Angesichts des Hochwassers im Süden Deutschlands brachten die Protagonisten ihre bekannten Vorschläge für den finanziellen Naturgefahrenschutz wieder auf das Tablett – für und gegen eine Pflichtversicherung, die Orientierung am sogenannten französischen Modell einer solidarischen Multirisiko-Versicherung oder auch die Einführung eines Opting-Out im Rahmen der Wohngebäudeversicherung. Zudem steht das Thema am 20.06.24 auch auf der Agenda der Ministerpräsidentenkonferenz, an der die Länder das Gespräch mit Bundeskanzler Olaf Scholz suchen werden.
Aussprache im Bundestag zur Elementarschadenversicherung
Allerdings fand die Problematik schon diese Woche Einzug in den Bundestag. Bereits im Oktober 2023 hatte die Fraktion der CDU/CSU einen Antrag zur Elementarschadenversicherung gestellt. Über diesen Antrag wurde nun am 06.06.2024 nach mehreren Anhörungen und Lesungen entschieden.
Mit dem Antrag wollten CDU/CSU einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung bewirken, der unter anderem versicherungsvertragsrechtlich sicherstellt, dass
- im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten wird, die nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann (Opt-Out) und
- im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, die innerhalb einer gewissen Frist nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann.
Verwechslung von Pflichtversicherung und Opt-Out
Der Unionsantrag kam allerdings nicht durch den Bundestag. Die Fraktionen der Ampel-Regierung und die Gruppe Die Linke stimmten gegen den Antrag, die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion dafür. Erstaunlich war bei den Beratungen, dass nach all den Diskussionen zu den verschiedenen Modellen das Auseinanderhalten von Pflichtversicherung und Opting-Out als auch von staatlicher Rückversicherung und dem französischen Modell in den Reden der Abgeordneten nicht immer zu gelingen vermochte.
Enttäuschung für Versicherer und Vermittler
Schon heute bieten verschiedene Versicherer eine Art Opting-Out für den Baustein der Elementarversicherung an. Der Versichererverband GDV setzt sich für ein flächendeckendes Konzept ein. Dass sich nun keine Mehrheit für den Antrag finden ließ, bedauert auch der Vermittlerverband BVK.
- „Vor dem Hintergrund der sich häufenden Hochwasserkatastrophen im Zuge des Klimawandels und dem dann immer wieder aufwallenden Ruf nach staatlicher Hilfe für Flutopfer war das ein konstruktiver Vorschlag aus der Politik, der zudem noch den Zuspruch der Versicherer findet“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Stattdessen wird weiter über die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Naturgefahren diskutiert, die alle Immobilieneigentümer unabhängig von ihrer Gefährdungslage treffen würde und sicher nicht so schnell eingeführt werden könnte.“
Der BVK schätzt, dass mit dem Antrag auf einen Schlag mindestens 70 bis 80% der Gebäudeversicherungen einen Naturgefahrenschutz erhalten hätten. Aktuell liegt die Quote auf dem Niveau von 52%. (bh)
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