Nächste Runde im Streit um zu scharfe Vorgaben bei Immobilienkrediten: Nachdem sich das Finanz- und das Justizministerium vor einer Woche auf eine Neuausrichtung der Regeln zur Vergabe von Immobilienkrediten verständigt hatten, hat nun auch das Bundeskabinett den neuen Vorgaben zugestimmt.
Erhöhte Rechtssicherheit
„Die bestehenden Regelungen werden präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht, um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern”, so das Bundesfinanzministerium. Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen sollen zukünftig bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit berücksichtigt werden können. Zudem sollen Finanz- und Justizministerium durch eine Rechtsverordnung Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung festlegen.
Klarerer Trennungen
Zudem soll klar geregelt werden, dass die Regeln für Verbraucher-Darlehensverträge grundsätzlich nicht auf die sogenannten Immobilienverzehrkredite anwendbar sind. Dies soll dazu beitragen, dass Auslegungsunsicherheiten bei den Instituten behoben werden, zum Beispiel bei der Kreditvergabe beispielsweise an ältere Menschen.
Erweiterte BaFin-Kompetenzen
Darüber hinaus hat die Bundesregierung Instrumente beschlossen, mit denen die Finanzaufsicht BaFin bei einer drohenden Immobilienblase schnell eingreifen kann. Der Gesetzentwurf sieht zur vorsorglichen Gefahrenabwehr unter anderem höhere Hürden für neue Kredite für Wohnimmobilien vor. (mh)
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