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1. Juli 2024
BU-Risikovoranfrage: Wo schaut der Versicherer ganz genau hin?

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BU-Risikovoranfrage: Wo schaut der Versicherer ganz genau hin?

BU-Risikovoranfrage: Wo schaut der Versicherer ganz genau hin?

Was gilt es für den Versicherungsinteressenten zu beachten?

Der Versicherungsinteressent sollte bei der Stellung des Versicherungsantrags stets darauf achten, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, nach welchen der Versicherer in Textform und in verständlicher Weise gefragt hat. Andernfalls kann darin eine Verletzung der Obliegenheitspflicht des Antragstellers gesehen werden, woraus für den Versicherer Gestaltungsrechte (siehe: Anfechtung, Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung) entstehen, welche zu einer möglichen Leistungsfreiheit der Berufsunfähigkeitsversicherung im Einzelfall führen können.

PraxistippIm Vorfeld empfiehlt es sich bei den in Frage kommenden BU-Versicherungen eine Risikovoranfrage in „anonymisierter“ Form zu stellen, damit über das Votum des Versicherers bereits geschlussfolgert werden kann, ob überhaupt eine Versicherbarkeit des Antragstellers gegeben ist bzw. ein Risikoausschluss und/oder ein Prämienaufschlag vereinbart werden würde. So kann der Versicherungsinteressent bzw. der Versicherungsvermittler im Vorwege überlegen bzw. kalkulieren, ob man sich bei der angefragten Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt versichern möchte.

Weitere wissenswerte Beiträge zum Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sind hier auf der Website der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu finden.

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Bild: © Studio_East – stock.adobe.com; © Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

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