Herr Hanssmann, HDI vertritt beim Thema Betriebsschließungsversicherung in der Corona-Krise eine völlig andere Meinung als der Markt. Sie leisten uneingeschränkt. Erklären Sie uns das.
Ich spreche hier nur für die HDI Versicherung und nicht für den Markt. Aber eines ist doch klar: Der Kerngedanke der BSV ist, Betrieben, vor allem in lebensmittelnahen Bereichen und dem Heilwesen, eine Möglichkeit zu geben, sich gegen Risiken aus einer Schließung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes abzusichern. Dazu stehen wir. Natürlich sind wir alle dabei immer von lokal begrenzten Schadenereignissen wie Salmonellen oder Legionellen sowie behördlichen Einzelverfügungen gegen einen Betrieb ausgegangen. Ich kenne niemanden in der Branche, der eine flächendeckende Schließung zigtausender Betriebe aufgrund von präventiven Allgemeinverfügungen für möglich gehalten hätte. Aber das können wir jetzt nicht zum Problem der Kunden und deren Makler machen.
Für uns war daher immer klar, dass wir hier zum Wohle unserer Kunden entscheiden. Kunden, die eine BSV mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz abgeschlossen haben, durften aufgrund unserer Bedingungen zu jeder Zeit darauf vertrauen, dass auch neuartige Krankheiten und Erreger von ihrem Versicherungsschutz erfasst sind. Damit haben wir das neuartige Coronavirus den in unseren Bedingungen genannten Krankheitserregern gleichgestellt, auch wenn es nicht namentlich genannt wird. Dabei haben wir auch Allgemeinverfügungen akzeptiert. Somit sind behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund des neuartigen Coronavirus in den bestehenden Policen bei uns mitversichert. Das verstehen wir unter Verlässlichkeit.
Wenn Sie umfassend leisten, warum sind Sie auch noch der sogenannten bayerischen Lösung beigetreten?
Der Grund dafür ist einzig die besondere Situation vieler Hotels. Denn für Hotels gab es anders als bei Restaurants, Bars und Gaststätten, die behördlich geschlossen wurden, in der ganzen Zeit keine entsprechenden Schließungsanordnungen. Hotels hatten natürlich aufgrund der massiven Einschränkungen erhebliche Umsatzeinbußen, sie durften aber weiterhin geöffnet bleiben und wurden nicht behördlich geschlossen. Damit fehlt eine wesentliche bedingungsgemäße Voraussetzung für den versicherten Schadenfall. Hotels gerieten in wirtschaftliche Not und drohten zu diesem Zeitpunkt gänzlich leer auszugehen.
Um auch bei uns versicherten Hotelbetreibern schnell eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu bieten und den Betrieben in der Krise Sicherheit zu geben, ist die HDI Versicherung sofort der bayerischen Lösung beigetreten. Den Restaurantanteil eines Hotels regulieren wir natürlich nach unseren Bedingungen und nicht nach dem bayerischen Modell.
Jetzt scheinen Ihnen die Schadenfälle aber über den Kopf zu wachsen, denn Sie haben damit begonnen, Änderungskündigungen zu versenden.
Die Schäden haben uns tatsächlich hart getroffen. Dies ist aber nicht der Grund. Durch die flächendeckenden Betriebsschließungen in der Corona-Krise wurde ein Konstruktionsfehler in den Bedingungen der BSV deutlich, den wir jetzt korrigieren. Auch wenn wir in der aktuellen Situation geleistet haben – Betriebsschließungen aufgrund von präventiven Allgemeinverfügungen entsprechen nicht dem Grundgedanken der BSV. Außerdem müssen auch Preis und Risiko in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Dementsprechend haben wir unsere neuen Bedingungen präzisiert und angepasst.
Seite 1 BSV: „Wir entscheiden hier zum Wohle unserer Kunden“
Seite 2 Das heißt, das Pandemierisiko ist jetzt ausgeschlossen?
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