Ende April hatte der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass die Zustimmungsfiktion, wie sie in den AGB von zahlreichen Banken zu finden ist, nicht angewandt werden darf (AssCompact berichtete). Die Klausel, mit der Banken höhere Gebühren durchsetzen konnten, wenn der Kunde nicht aktiv widersprach, erachteten die Bundesrichter als unzulässig. Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden.
Gebühren und Gebührenerhöhungen werden gestrichen
Als Reaktion auf das Urteil hat nun die ING Deutschland angekündigt, sie werde vom BGH-Urteil betroffene Gebühren oder Gebührenerhöhungen aussetzen. Wie das im Detail ablaufen werde, prüfe die größte Direktbank Deutschlands aktuell, wie ein Sprecher des Geldhauses gegenüber dem Handelsblatt verlauten ließ.
Kosten für ING verkraftbar
Für den deutschen Ableger der niederländischen Großbank sind derartige Gebührenstreichungen und -rückerstattungen verschmerzbar, da die ING nur dann Kontoführungsentgelte verlangt, wenn das Konto keinen monatlichen Gehaltseingang von mindestens 700 Euro aufweist. Außerdem sind auch Neukunden, die seit Mai 2020 zur ING gewechselt sind, nicht betroffen, da sie den neuen Gebühren bereits rechtsverbindlich zugestimmt haben, wie das Handelsblatt erfahren hat.
Spätere Gebührenerhöhung zu erwarten
Das heißt jedoch nicht, dass die ING auch zukünftig auf die betroffenen Gebühren bei Bestandskunden verzichten wird. Die Direktbank behält sich ausdrücklich vor, die Zustimmung für die gestrichenen Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt einzuholen und sich auch von Kunden zu trennen, die den Forderungen der ING dann nicht zustimmten.
Comdirect legt Preiserhöhungen auf Eis
Die Reaktion der ING auf das BGH-Urteil reiht sich ein in die Maßnahmen anderer Kreditinstitute. Bereits kurz nach dem Urteilsspruch des BGH vor zwei Monaten, hatte die Commerzbank-Tochter Comdirect die geplante Einführung neuer Kontomodelle ausgesetzt. Im Zusammenhang mit der Einführung wären auch Preiserhöhungen in Kraft getreten, denen die Bankkunden nie aktiv zugestimmt hatten.
Deutsche Bank und Commerzbank bilden Rücklagen
Die Commerzbank selbst hatte davon gesprochen, bereits einen zweistelligen Millionenbetrag an Rückstellungen für die Erstattung von unrechtmäßig gezahlten Gebühren zu bilden. Noch konkreter wurde die Deutsche Bank. Sie ging ebenfalls gegenüber dem Handelsblatt davon aus, dass sich die Belastungen in Folge des BGH-Urteils auf ungefähr 300 Mio. Euro summierten. (tku)
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