Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird am 19.12.2018 zum sogenannten Treuhänderstreit ein höchstrichterliches Urteil fällen. Damit klärt er mit Spannung erwartete Fragen der formellen Wirksamkeit von Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung.
Fehlende Unabhängigkeit und unzureichende Mitteilung von Gründen
In dem konkreten Rechtsstreit, der in Kürze vor dem BGH verhandelt wird, geht es um Beitragserhöhungen eines privaten Krankenversicherers. Der Kläger beruft sich auf eine fehlende Unabhängigkeit des Treuhänders, der vom Versicherer bestellt worden war und den Prämienerhöhungen gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG zugestimmt hatte. Auch ist der Kläger der Ansicht, dass der Versicherer die Gründe für die Erhöhung der Prämien nicht ausreichend mitgeteilt habe.
Vorinstanzen bestätigen Abhängigkeit
In den Vorinstanzen hatte die Klage bereits Erfolg. Die Gerichte sahen die Anpassungen als unwirksam an und verurteilten den beklagten Versicherer u.a. zur Rückzahlung. Nach Auffassung des Berufungsgerichts war der Treuhänder nicht vom beklagten Versicherer unabhängig. Er habe eine nicht unerhebliche Vergütung erhalten und war über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren für den Versicherer tätig gewesen. Weiterhin habe er alle Prämienanpassungen der Beklagten geprüft und von einem mit ihr verbundenen Unternehmen ein Ruhegehalt bezogen.
Höchstrichterliches Urteil mit Spannung erwartet
Derzeit sind mehrere Verfahren zur den formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Prämienanpassung bei Gerichten anhängig. Viele haben eine Unabhängigkeit der jeweiligen Treuhänder bereits verneint oder die Mitteilung der Gründe als unzureichend bewertet. Am 19.12.2018 wird nun eine Entscheidung durch das höchste deutsche Gericht gefällt. Sie wird auch wegweisend für die anderen Verfahren sein. (tos)
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