Während der Berliner Senat nun Eckpunkte eines Mietengesetzes beschlossen hat, das 2020 in Kraft treten soll, gilt das Zweckentfremdungsverbotsgesetz in Berlin bereits seit April 2018. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat von der darin enthalten Möglichkeit der vorübergehenden Enteignung Gebraucht gemacht. Das geht aus einem Bericht des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) hervor. Betroffen ist ein Mehrfamilienhaus in dem Berliner Bezirk. Der Besitzer soll das Gebäude seit 20 Jahren nicht saniert haben, weswegen es seit Langem unbewohnbar sei.
Versprochene Investitionen ausgeblieben
In Absprache mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung soll das Mehrfamilienhaus nun an einen Treuhänder übergeben und anschließend saniert werden. Die Kosten für die Sanierung trägt das Land Berlin – zumindest vorerst. Dem RBB zufolge hat der Besitzer dem Verwaltungsgericht versprochen, in das Haus zu investieren. Da dies bislang nicht passiert sei, habe der Bezirk Zehlendorf-Steglitz nun beschlossen, die Sanierung zwangsweise durchzusetzen.
Zwangsgelder zeigten keine Wirkung
Der Besitzer konnte zuvor auch durch Zwangsgelder von 10.000 und 20.000 Euro nicht dazu gebracht werden, das verfallene Haus zu sanieren. Deswegen sieht sich das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf nun dazu gezwungen einen Treuhänder einzusetzen und damit erstmals in Berlin eine Immobilie auf Zeit zu enteignen. (mh)
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